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Wird in einigen Abschnitten in der Lage sein, doppelte Haupt- und Nebenfächer zu absolvieren, ohne nach GPA-Regeln suchen zu müssen.

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Für die vom Council of Higher Education (YÖK) festgelegten Studiengänge kann auf Antrag der Universitäten eine doppelte Haupt- und Nebenfachausbildung ohne jegliche „Notendurchschnittsbeschränkung“ angeboten werden.

In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts wurde die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grundsätze der Anrechnung zwischen Associate- und Undergraduate-Studiengängen an Hochschulen, der doppelten Anrechnung von Studienleistungen im Hauptfach, im Nebenfach und zwischen Hochschulen veröffentlicht.

Der Beschluss zur Regelung des horizontalen Übertritts von einer Universität mit Sitz im Ausland in die Studiengänge inländischer Hochschulen, die eine Erfolgsranking-Regelung erfordern, wurde geändert.

Dementsprechend gehört die Universität, an der der Student seine/ihre Hochschulausbildung beginnt, in mindestens drei der weltweiten Hochschulrankings Times Higher Education (THE), QS World University Rankings und Academic zu den Top 400 Ranking of World Universities (ARWU), CWTS Leiden Ranking, das auf den auf YÖK basierenden Ranking-Organisationen basiert. Es muss in das Segment aufgenommen werden und die entsprechenden Zeitraum-, Klassen- und Erfolgsregeln erfüllen.

Neue Bestimmung für die doppelte Haupt- und Nebenzweigausbildung

Die neue Regelung beinhaltete auch neue Entscheidungen zur Doppelhaupt- und Nebenzweigausbildung. In diesem Zusammenhang können Studierende, die in von YÖK festgelegten Diplomstudiengängen eingeschrieben sind, auf Antrag bei ihrer Universität doppelte Haupt- und Nebenfächer in von YÖK festgelegten Studiengängen studieren.

Die erforderliche Beschränkung auf den „Notendurchschnitt“ wird in der in diesen Programmen angebotenen doppelten Haupt- und Nebenzweigausbildung und -ausbildung nicht angewendet. Die Umsetzung der Anwendung beginnt ab 2023 YKS.

Bei der Auswahl eines Studiengangs können die Studierenden die Erläuterungen zu diesem Thema in den Studienbedingungen einsehen. (AA)

 

T24

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