Nachricht

Vom Geheimdienst an das Gericht, das den Fall vom 10. Oktober verhandelt: „Es ist nicht möglich, den Informations- und Dokumentenanfragen nachzukommen, die für die Ermittlungen verwendet werden sollen“

Werbung

Das 4. Hohe Strafgericht von Ankara, das mit dem Fall des Massakers vom 10. Oktober befasst war, fragte die Geheimdienstabteilung der Generaldirektion für Sicherheit, wo sich die 16 Flüchtlinge des Falls aufhielten. Das Geheimdienstministerium, dieser Antrag des Gerichts, “ Da davon ausgegangen wird, dass die von unserer Präsidentschaft angeforderten Informationen und Dokumente in einer benannten und administrativen Untersuchung verwendet werden, ist es nicht möglich, den Anfragen nach Informationen und Dokumenten nachzukommen, die Gegenstand der Rede sind. mit der Begründung abgelehnt. In dem Schreiben wurde erklärt, dass es angemessen sei, diese Dokumente von der Abteilung für Terrorismusbekämpfung (TEM) zu erhalten.

In dem laufenden Verfahren vor dem 4. Hohen Strafgericht von Ankara bezüglich der Selbstmordattentate des IS am Bahnhof von Ankara am 10. Oktober 2015 hat die Geheimdienstabteilung der Generaldirektion für Sicherheit auf das Auskunftsersuchen bezüglich des Verbleibs von 16 Personen reagiert Flüchtlinge. Grenzbefehle von ISIS, einem der Organisatoren des Massakers vom 10. Oktober Inspirierender HonigIch und Deniz Buyukceleb Als Antwort auf die 16 Angeklagten, von denen ich in der Mitte war, erinnerte die Geheimdienstabteilung unter Bezugnahme auf das Gesetz über Polizeipflichten und -befugnisse daran, dass Geheimdienstinformationen nicht als Beweismittel in Namens- und Verwaltungsuntersuchungen verwendet werden können. Im Artikel, „Da davon ausgegangen wird, dass die von unserer Präsidentschaft angeforderten Informationen und Dokumente in einer benannten und administrativen Untersuchung verwendet werden, ist es nicht möglich, den Anfragen nach Informationen und Dokumenten nachzukommen, die Gegenstand der Rede sind. Es wird davon ausgegangen, dass dies der Fall wäre angemessen, den Antrag bei der TEM-Abteilung einzuholen.“es wurde gesagt.

TEM gab die Antwort „im X-Lager unter YPG-Kontrolle“

Zuvor hatte die TEM-Abteilung dem Gericht in dem Fall Informationen über die flüchtigen Angeklagten gegeben. Stellvertretender Leiter der Abteilung HY . In dem unterzeichneten Schreiben wurde festgestellt, dass sich Ilhami Balı, kommandiert von der Türkei mit einem roten Hinweis, in einem Gefangenenlager namens „X“ unter der Kontrolle der YPG in Syrien befand. In den vom Gaziantep Dealing with Terrorism Director UTG unterzeichneten Dokumenten heißt es, dass Mustafa Delibaşlar, einer der flüchtigen Verdächtigen des Falls, im Gefangenenlager namens „SDG“ und seine Frau Fadile Delibaşlar im Gefangenenlager namens „Roj “. Es gab Informationen, dass sich auch der flüchtige Angeklagte Gabriel Kaya in dem Gefangenenlager namens „SDG“ in Syrien aufhielt. Deniz Büyükçelebi, der ISIL-Grenzbeamte für die Türkei und Syrien, der sich inmitten der flüchtigen Verdächtigen des Falls befindet. Bayram Yıldız, Kasım Dere, Muhammed Zana Alkan, Ömer Deniz DündarEs wurde festgestellt, dass die Türkei in die Konfliktzonen in Syrien ging, aber nicht wieder in die Türkei zurückkehrte.

Angeklagter auf der Flucht Edremit Typ handererseits seine Frau Gulay Türen Die Angaben von wurden aufgenommen. Gülay Çeşide teilte der Polizei mit, dass ihr Mann mit ihrer Braut in Syrien sei. Flüchtiger angeklagt Kenan Kutwal n Da er 2014 in Syrien starb, hieß es, vor seinem Wohnort in Gaziantep sei ein Beileidszelt aufgebaut worden, aber es wurde berichtet, dass es keine bestätigten Informationen über Kuvals Tod gebe. (PHÖNIX)

T24

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"