Versammlungen und Demonstrationen in Bitlis wurden für 15 Tage verboten; Es wird eine „Erlaubnis“ eingeholt, um eine Wunschlaterne und einen Ballon zu fliegen
Das Büro des Gouverneurs von Bitlis gab bekannt, dass Versammlungen, Pressemitteilungen und Demonstrationsmärsche mit einer Frist von 15 Tagen erlaubt seien. Dazu gehörten laut Aussage des Landeshauptmanns die Wunschlaterne, Ballonfahrt, Theater und Konzerte sowie Schauspaziergänge.
Bewegungen und Aktivitäten in Bitlis wie Versammlungen, Demonstrationen und Pressemitteilungen wurden bis zum 3. November auf „Genehmigung“ gestellt.
In der Erklärung des Gouverneursbüros wurde festgestellt, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen wurden, um „die grundlegenden Merkmale der Republik, die untrennbare Integrität des Staates und der Nation, die nationale Sicherheit, das öffentliche System, die Vermeidung von Fehlern“ zu schützen , den Schutz der Rechte und Freiheiten der Vielfraße und der allgemeinen Gesundheit sowie die Verhinderung möglicher Provokationen und gesellschaftlicher Ereignisse“.
Wunschlaterne und Luftballon genehmigungspflichtig
In der Erklärung heißt es, dass alle Arten von Aktionen und Aktivitäten, die durch das Gesetz über Versammlungen und Schaumärsche und die entsprechenden Elemente des Landesverwaltungsgesetzes angemessen geregelt werden, zulässig sind, und die folgenden Wörter sind enthalten: An öffentlichen Orten wie Straßen, Straßen , Straßen und Parks, Kundgebungen, Versammlungen auf offenem Gelände, Schaumärsche, Sit-ins und Protestbewegungen, Proteste und Versammlungen, Versammlungen auf öffentlichen Plattformen, alle Arten von Aktivitäten, die mit Ton- und Rundfunkmitteln durchgeführt werden können, Hungerstreik, Zeltaufbau , Pressemitteilungen, Standeröffnung, Unterschriftensammlung, Wunschlaterne, Luftballon, Drohne, Motorschirmfliegen, Gedenkfeiern, Konzerte, Festivals, Theater, Sketche, Cinevision, Pantomime, Fackeln, Flyer, Erklärungen, Broschüren, ausgenommen öffentliche Institutionen und Organisationen Die Ort, Datum, Anfangs- und Endzeiten, Programminformationen und Verwaltung der Aktionen wie Verteilung, Plakatierung, Aktivitäten und Aktivitäten, mindestens 48 Stunden vor der Durchführung der Veranstaltung. Es wurde beschlossen, dass dies der Genehmigung der örtlichen Behörde unterliegt, mit der Regel, die angeforderten Dokumente zu übermitteln.
T24