Vermögen von fünf ISIS-nahen Personen und zwei Unternehmen eingefroren
Das Finanz- und Finanzministerium hat beschlossen, die Vermögenswerte bestimmter natürlicher und juristischer Personen, die mit der Terrororganisation ISIS in Kontakt stehen, einzufrieren, da triftige Gründe für die Finanzierung terroristischer Organisationen vorliegen.
Die vom Ministerium ausgearbeitete „Entscheidung über das Einfrieren von Vermögenswerten“ trat nach Veröffentlichung in der vervielfältigten Ausgabe des Amtsblatts in Kraft.
Demnach wurden im Rahmen des „Gesetzes zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung“ die Vermögenswerte von fünf echten und zwei juristischen Personen, die mit der Terrororganisation ISIS in der Türkei in Verbindung stehen, aufgrund des Vorliegens triftiger Gründe für die Durchführung des Verfahrens eingefroren Handlungen, die in den Anwendungsbereich des Fehlers „Finanzierung des Terrorismus“ fallen.
Echte Personen, die mit der Terrororganisation ISIS in Verbindung stehen und deren Vermögen eingefroren werden sollten, wurden als Abdulhameed Salim Ibrahim Alismaeel, Omar Abdulhameed Alesmail, Mohammed Abdulhameed Salim Al-Ismaeel, Ahmed Abdulhameed Salim Al-Ismaeel, Luay Jasim Hammadi Al-Gburi aufgeführt.
Wadi Alrrafidayn Besin Yas Zerzevat Fruit Bakliyat Automotive Weaving Import Export Industry and Trade Limited Company und Al Grubi Al Humran Electrical Equipments Güçlü Tüketim Furniture Import Export Industry and Trade Limited wurden in die Liste der juristischen Personen aufgenommen, die mit İŞDİ in Kontakt stehen.
T24