Verfassungsgericht: „Rektorentreuhänder“ darf kein Fehler sein
Verfassungsgericht, Rektor Ahmet CamsariStudent der Mersin University, der an der Aktion teilgenommen hat, wo . Ilknur Wach aufEr rechnete eine einmonatige Sperre und eine Disziplinarstrafe wegen Verletzung seiner Rechte an.
İlknur Uyan, Studentin der Kunstgeschichte der Universität Mersin, nahm an der Presseerklärung der Journalistenvereinigung teil, um auf die Ermittlungen zu reagieren, die gegen Studenten eingeleitet wurden, die gegen das Zugmassaker von Ankara im November 2017 protestierten.
Die Universitätsleitung leitete gegen die an der Pressemitteilung beteiligten Studierenden ein Ermittlungsverfahren mit der Begründung ein, dass aufgrund der Pressemitteilung, in der die Bezeichnung „Rektor Treuhänder“ verwendet werde, „ehren- und würdeschädigende Worte“ verwendet worden seien. Außerdem suspendierte er Uyan für einen Monat von der Schule und verhängte eine Disziplinarstrafe.
Im Februar 2018 stellte Uyan beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf „Einstellung des Verwaltungsverfahrens“ nach der gegen ihn verhängten Strafe.
Das Amtsgericht hat der Berufung nicht stattgegeben.
Nach den Nachrichten von bianet; In seiner Petition erklärte Uyan, dass die Pressemitteilung außerhalb des Campus gemacht wurde. Uyan sagte, dass er nicht an der Vorbereitung und dem Lesen der Pressemitteilung beteiligt war, und sagte, dass die Disziplinarstrafe gegen das Gesetz verstoße. Das Zweite Verwaltungsgericht von Mersin lehnte Uyans Antrag jedoch ab. „ Es gibt keinen Widerspruch gegen das Gesetz“ sagte.
Daraufhin legte Uyan Berufung gegen das Dokument ein. Das regionale Verwaltungsgericht von Konya hat die Berufung jedoch nicht akzeptiert.
AYM gewährte eine Entschädigung
Uyan ging nach der Entscheidung vor das Verfassungsgericht. Das Verfassungsgericht prüfte die Entscheidung und entschied, dass Uyans Recht auf Bildung verletzt wurde. Das Verfassungsgericht, das die Beseitigung der Folgen der Verletzung des Rechts auf Bildung forderte, schickte das Dokument zur Verhandlung an das 2. Verwaltungsgericht von Mersin.
„Das Rektorat hätte leugnen statt bestrafen können“
Das Verfassungsgericht entschied auch, dass İlknur Uyan 13.500 TL für immateriellen Schaden zu zahlen seien. Das Verfassungsgericht betonte in seiner Entscheidung die Meinungsfreiheit und sagte:
“ An Universitäten, die als Wiege des freien Willens und der kritischen Vernunft gelten, sollte mehr Toleranz gegenüber Universitätsstudenten mit unterschiedlichen Intentionen gezeigt werden. Auch wenn die betreffenden Meinungen und Ideen kontrovers oder unerwünscht sind, sollten sie von der strikten Verteidigung der Meinungsfreiheit profitieren.
Die Einmischung in die in der Pressemitteilung zum Antrag geäußerten Ideen und die Bestrafung derjenigen, die solche Ideen aus dem einen oder anderen Grund unterstützen, machen es unmöglich, ein Umfeld freier Diskussionen zu erreichen und dadurch Pluralismus zu gewährleisten.
Zweitens sollte nicht vergessen werden, dass die zulässigen Grenzen der Kritik an Behörden viel weiter gefasst sind als die an Privatpersonen. Die vom Bewerber begleitete Pressemitteilung ist als Baustein der öffentlichen Kontrolle über die Politik der Hochschulverwaltung anzusehen.
Drittens haben die Behörden die Möglichkeit, auf unterschiedliche Weise auf Kritik zu reagieren und darauf zu reagieren. Tatsächlich konnte die Universitätsleitung die in der Pressemitteilung vorgebrachten Argumente widerlegen, die Öffentlichkeit als Wahrheit gegen die Behauptungen aufklären, die sie für falsch hielt, und in einigen Fällen mit Beweisen widersprechen.“
„Das Amtsgericht hat die Wahrheit nicht gewürdigt“
„Aufgrund des Bestehens dieser Möglichkeiten sollten sich Rektor und Universitätsleitung bei aus ihrer Sicht ungerechtfertigten verbalen Angriffen – sofern sie nicht darunter fallen – darauf beschränken, wie im konkreten Fall auf disziplinarische Ermittlungen oder strafrechtliche Ermittlungen und Verfolgungen zurückzugreifen Aufruf zur Gewalt.
Viertens sei noch einmal darauf hingewiesen, dass auch wenn einige Worte in der Pressemitteilung von der Universitätsleitung als hart und verletzend bezeichnet werden, die Redefreiheit nicht nur für Informationen und Ideen gilt, die von der Gesellschaft akzeptiert werden oder die als harmlos oder irrelevant angesehen werden, aber auch Informationen und Absichten, die verletzend, schockierend oder beunruhigend sind. .
Auch wenn die Äußerungen in der Pressemitteilung, die sich auf den Antrag beziehen, der Rektor habe der Regierung Treue geschworen, er sei ein von der Regierung ernannter, nicht von der Mehrheit der Wissenschaftler gewählter Treuhänderrektor, als beleidigend und provokativ für die empfunden werden Herr Rektor, es sollte akzeptiert werden, dass die Meinungsfreiheit weit ausgelegt werden sollte und Übertreibungen und bis zu einem gewissen Grad sogar Provokationen zulassen.
Es ist verfassungsrechtlich nicht möglich, dass Studierende die Organisation der Bildungseinrichtung durch hypothetische Bewertungen stören, mit Disziplinarstrafen bestraft werden und ihre Bildungsrechte aus Gründen wie dem Stolz oder dem Ansehen öffentlicher Behörden beenden.
Infolgedessen wurde der Beschwerdeführer wegen der Nutzung seiner Meinungsfreiheit mit Schulausschluss bestraft und konnte sein Recht auf Bildung nicht in Anspruch nehmen. Es ist klar, dass die Instanzgerichte nicht den Grund für die Verwendung der antragsgegenständlichen Begriffe, ihren Inhalt, welche Wörter die Organisation in welcher Form betreffen, den Bildungsstand des Antragstellers und das Medium, in dem die Pressemitteilung erfolgt.
In diesem Zusammenhang wurden die von den Gerichten angeführten Beziehungen als nicht relevant und ausreichend für den Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Bildung angesehen. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Recht auf Bildung durch die beschriebenen Verhältnisse verletzt wurde.„
T24