Das Reiterschloss bleibt als Museum erhalten

Der Oberste Gerichtshof korrigierte und bestätigte die Entscheidung im Fall des Atlı Köşk, das die Türkei stolz als symbolisches Museum in der globalen Arena vertritt, und der Eigentumssituation. Im Rahmen der vom Obersten Gericht genehmigten Entscheidung verblieb das Eigentum an der Villa im Verhältnis 47/48 bei der Sabancı Holding. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs; Die Anträge des Klägers auf vollständigen Verzicht auf das Nießbrauchsrecht, um die museale Nutzung des Atlı Köşk zu verhindern, wurden zurückgewiesen. In der Aussage einiger Anwälte der Angeklagten; Es wurde festgestellt, dass unfaire Forderungen, seine Nutzung als Museum zu verhindern, vom Gericht nicht akzeptiert wurden und dass das Atlı Köşk, eines der wertvollsten Museen der Welt, weiterhin zum Kultur- und Kunstleben beitragen wird, sowohl als Eigentum und als Museum.
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