Tierärzte hatten eine Verlängerung beantragt; Erklärung zur Kennzeichnung von Heimtieren des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat angekündigt, dass Tierhalter ihre Tiere im „Pet Pet Registration System“ (PETVET) registrieren müssen, indem sie ihre Tiere bis spätestens 31. Dezember identifizieren.
In der Erklärung des Ministeriums zur Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren „ Seit dem 1. Januar 2021 wurden 950.813 Haustiere identifiziert und erfasst. Gemäß dem „Tierschutzgesetz Nr. 5199“ und der „Verordnung über die Identifizierung und Registrierung von Katzen, Hunden und Frettchen“ müssen Haustierbesitzer ihre Tiere bis spätestens 31. Dezember 2022 bei PETVET identifizieren und registrieren. PETVET zeichnet den Namen des Tieres, die Passnummer, den Typ, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, den Namen des Besitzers, die Provinz, den Bezirk, das Dorf/die Nachbarschaft und Notfallkontaktinformationen auf. Außerdem können Informationen zu Impfungen, Besitzerwechseln, Verlusten und durchgeführten Operationen des Tieres erfasst werden.es wurde gesagt.
„Ausstellung eines internationalen Heimtierausweises“
Mit der Verordnung Tierhalter; mit der Feststellung, dass er verpflichtet ist, die Identifizierung von Katzen, Hunden und Frettchen sicherzustellen und Angaben über Geburt, Tod, Verlust, Besitzerwechsel an die Landes-/Kreisdirektionen zu melden, „Seit dem 1. Januar 2021 wurden insgesamt 950.813 Haustiere registriert, darunter 543.846 Katzen, 406.000 951 Hunde und 16 Frettchen eine Meldung an unsere Landes-/Kreisdirektionen bis zum 31.12., das Chip-Antrags- und Registrierungsverfahren kann ohne Strafverfahren in der Folgezeit abgeschlossen werden Gleichzeitig mit der Registrierung von Heimtieren wird in internationalen Standards der „Heimtierpass“ ausgestellt. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Pässen muss dies spätestens innerhalb von 60 Tagen bei der Landes-/Bezirksdirektion gemeldet werden, in diesem Fall kann ein neuer Pass ausgestellt werden.Aussagen waren enthalten.
„Tod eines Haustieres, Umzug und Adoption eines Haustieres von der Straße“
Folgende Worte wurden in die folgende Erklärung aufgenommen, in der darauf hingewiesen wurde, dass im Todesfall die eigenen Haustiere innerhalb von 30 Tagen den Landes-/Bezirksdirektionen gemeldet und die Pässe der Tiere abgegeben und aus dem System abgebucht werden sollten:
„Beim Halterwechselverfahren von Heimtieren muss der Besitzerwechsel der Informationsbasis und des Passes des neuen Besitzers des Tieres durch Antragstellung bei der Landes-/Kreisdirektion innerhalb von 60 Tagen mit der ‚Heimtierwechsel-Eigentümerbescheinigung‘ abgewickelt werden.“ .
Der Mikrochip des Haustiers muss angebracht werden, sein Reisepass muss ausgestellt und in PETVET registriert werden, wenn es mit einem Passagier oder gewerblich ins Ausland reist.
Bei Inlandstransporten ist der Besitz von Haustierpässen obligatorisch.
Gegen den Besitzer eines Haustieres ohne Reisepass werden Verwaltungssanktionen verhängt. Gemäß dem „Tierschutzgesetz Nr. 5199“ müssen streunende Tiere von den örtlichen Behörden identifiziert werden.
Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, können straflos registriert werden. Wenn der Identifizierungsprozess der Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, noch nicht abgeschlossen ist, wird ein Antrag an die Tierheime gestellt und die Identifizierung wird mit dem „Certificate of Adoption“ versehen, und sie können dort registriert werden PETVET durch die Provinz-/Bezirksdirektionen ohne Strafe.
Es gibt keine Einschränkungen für die Behandlung von Straßentieren durch Tierärzte.“ (DHA)
KLICK – Mikrochip fertig, Tierärzte um Verlängerung gebeten
T24