Steuerexperte Ozan Bingöl: Historische Rekorde bei Neubewertungssatz, Steuern und Strafen werden weh tun, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden
Steuerexperte Ozan BingolIn seinem Artikel, in dem er die Meinung teilte, dass der „Neubewertungssatz“, also der Erhöhungssatz für Verkehrsstrafen, Grundsteuern und Gebühren, einen historischen Rekord brechen wird, sagte er: „Steuern und Strafen werden sehr weh tun wenn nichts unternommen wird.“
„In Zeiten hoher Inflation gewinnt der Bewertungssatz eine Qualität, die jeden Teil der Gesellschaft direkt und wertvoll betrifft. Gerade in diesem Jahr werden sich viele Menschen mit dem Konzept der Neubewertungsrate vertraut machen müssen. Denn jährliche Erhöhungen der Festpreise für Posten wie Steuern, Strafen, Gebühren, Zölle und ähnliche Posten basieren auf dem Neubewertungssatz“, so Bingöl.
„Der Neubewertungssatz für 2022 hat das Potenzial, einen neuen Rekord in Bezug auf diesen Satz zu erreichen, der seit 1984 angewendet und berechnet wird. Angesichts der aktuellen Gesetzgebung und Daten wird eine so hohe Aufwertungsrate für 2022 bedeuten, dass der Bürger unter MTV, Grundsteuer und anderen Steuerposten, vielen anderen Verwaltungsstrafen und hohen Fahrzeugprüfpreisen, insbesondere Gebühren und Verkehrsstrafen, erdrückt wird. Eine hohe Erhöhung der Steuern und Strafen bei hohen LDO wird auch dazu führen, dass ein Teil der hohen Inflation von 2022 ins Jahr 2023 gezogen oder infiziert wird.“
Bingöl teilte die obige Tabelle mit und sagte: „Laut der Simulation, die wir oben durchgeführt haben, wird die Bewertungsrate im Jahr 2022 immer noch 117,33 % betragen, selbst wenn die Inflationsrate im gesamten folgenden August, September und Oktober null ist. Im schlimmsten Fall beträgt die LCR 124,17 %. Aus diesem Grund wird uns eine sehr hohe Rate von Bewertungszahlen in der Mitte von 114,71 % bis 124,17 % bevorstehen“, schrieb er.
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T24