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Spenden an AFAD und Red Crescent werden steuerlich abgesetzt

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Katastrophen- und Notfallmanagement für von Erdbeben betroffene Überlebende (EINE MODEERSCHEINUNG) Alle Geldspenden und Beihilfen, die auf die von der Ratspräsidentschaft und dem Türkischen Roten Halbmond bekannt gegebenen Konten eingehen, werden von Einkommens- und Körperschaftssteuerzahlern abgezogen. Bankbelege über die Zahlung reichen aus, damit die Spenden abgezogen werden können.

Abteilung Einnahmenverwaltung (IOD)Laut Aussage auf der Website werden nach den Erdbeben in Kahramanmaraş Spenden und Hilfen von Einkommens- und Körperschaftssteuerzahlern geleistet, um die Bedingungen zu beseitigen, die sich nachteilig auf das allgemeine Leben auswirken, und um die dringenden Bedürfnisse der Opfer zu befriedigen.

Alle Geldspenden und Hilfen, die auf die von der AFAD-Präsidentschaft und dem Türkischen Roten Halbmond für Katastrophenopfer bekannt gegebenen Konten geleistet werden, werden von Einkommens- und Körperschaftssteuerzahlern abgezogen. Bankbelege über die Zahlung reichen aus, damit die Spenden abgezogen werden können.

Um die das allgemeine Leben beeinträchtigenden Zustände nach Erdbeben zu beseitigen, können Einkommens- und Körperschaftssteuerzahler auch die in ihren Betrieben vorhandenen oder von außen beschafften Hilfsgüter spenden. Eins-zu-Eins-Spenden können an die AFAD-Präsidentschaft selbst sowie an öffentliche Institutionen und Organisationen, die von AFAD geleitet werden, erfolgen. Alle in diesem Rahmen geleisteten Spenden können rabattfähig sein, sofern ein Dokument über den Inhalt der zu spendenden Waren und deren Eingang bei den zuständigen Institutionen erstellt wird. Bei Spenden und Hilfsmitteln im Sinne des Wortes wird keine Umsatzsteuer berechnet und die auf die zu spendenden Waren anfallende Umsatzsteuer kann auch von Unternehmen rabattiert werden. (AA)

T24

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