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Selvi: Eine Frage wurde Erdogan bei der Verfassungsänderung überlassen

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der Autor der Freiheit Abdulkadir Selvi, Präsident und AKP-Generalführer der Entscheidung über den „Familien“-Teil des von der AKP vorbereiteten Vorschlags zur Verfassungsänderung Recep Tayyip ErdoğanEr schrieb hinter die Bühne, wo er zurückgelassen wurde.

Selvi erinnerte daran, dass Erdogan signalisiert hatte, dass eine Verfassungsänderung in Bezug auf die Familie vorgenommen werden könnte, und sagte: „Lasst uns weitere Änderungen vornehmen, die es uns ermöglichen, mit Vertrauen in die Zukunft zu blicken, indem wir unsere Familieninstitution stärken, die aus der Vereinigung von Männern und Frauen besteht, “ und sagte:

„Nach dieser Anweisung von Erdogan ging es darum, die Definition von ‚Familie‘ in Artikel 41 der Verfassung zu ändern. Die Entscheidung über die Aufnahme der Familienregelung in das Verfassungsänderungspaket, das die Kopftuchfreiheit garantiert, blieb allerdings Präsident Erdogan überlassen. Wenn Erdogan zustimmt, wird die familienbezogene Änderung zusammen mit der Kopftuchregelung in das Paket aufgenommen.“

„Die Tragweite der Verfassungsänderung ist deutlich geworden“

Andererseits teilte Selvi die folgenden Informationen über die Verfassungsänderung mit:

In dieser Mitte wurde die Tragweite der Verfassungsänderung zum Kopftuch deutlich. Der Änderungsantrag, der auf dem 10. Element der Verfassung zur Gleichstellung und dem 42. Artikel zur Regelung der Hochschulbildung basierte, wurde um den Aspekt der Arbeit im öffentlichen Sektor ergänzt. Damit wurde die Kopftuchnovelle auf 5 Aspekte der Verfassung ausgeweitet.

1- Gemäß den Artikeln 10 und 13 der Verfassung „müssen staatliche Organe und Verwaltungsbehörden in allen ihren Verfahren und bei der Inanspruchnahme aller Arten öffentlicher Dienstleistungen nach dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz handeln“.

2- Gemäß Artikel 42 der Verfassung darf niemandem das Recht auf Bildung und Erziehung aus irgendeinem Grund entzogen werden, der nicht eindeutig im Gesetz verankert ist.

3- Die Entscheidungen über den Eintritt ins Arbeitsleben im 49. Artikel der Verfassung und die im 70. Artikel geregelten öffentlichen Dienste werden ebenfalls geändert.

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T24

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