Schadensgutachten im Erdbebengebiet können innerhalb von 1 Monat beanstandet werden.
Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel gab bekannt, dass gegen die in den Erdbebengebieten bekannt gegebenen Ergebnisse der Schadensbewertung innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden kann und die Ergebnisse mit einer erneuten Schadensbewertung abgeschlossen werden.
In einer Mitteilung des Ministeriums heißt es: Schadensbewertungsstudien basieren wie in der gesamten Weltliteratur auf Beobachtungsanalysen. Bei dieser Untersuchung werden die Schäden an den tragenden Bauteilen wie Stützen, Vorhängen, Balken und nichttragenden Bauteilen wie Trennwänden und Verkleidungen ermittelt. Gebäude; Es wird klassifiziert als unbeschädigt, leicht beschädigt, mittel beschädigt, stark beschädigt, dringend abgerissen und abgerissen.es wurde gesagt.
Mit der Aussage, dass unbeschädigte und leicht beschädigte Gebäude verwendet werden können, “ Detaillierte Schüttelleistungen von mäßig beschädigten Gebäuden müssen bewertet werden. Stark beschädigte und dringend abzureißende Gebäude sollten unbedingt nicht genutzt und der Abriss kontrolliert durchgeführt werden. Sie können den Schadensstatus Ihres Gebäudes von e-Government oder www.hasartespit.csb.gov.tr erfahren, Sie können Ihre Schadensbewertungsanträge von diesen Adressen aus stellen oder Sie können sich an die tragbaren Verbindungszentren in Katastrophengebieten wenden. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Schadensfeststellung bei den Quartiermeistern gilt eine einmonatige Einspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist können unsere Bürgerinnen und Bürger Widerspruchsanträge bei E-Government- und Anschlussstellen stellen, deren Ergebnisse durch die Feststellung des Schadens gemäß den Widerspruchsanträgen finalisiert werden.„Die Aussage ist erfolgt.
T24