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Reaktion von Office Officer Sen, der an der Sitzung des Justizministeriums teilnahm, auf die Verordnung, die den Weg für Mitarbeiter ebnete, Bärte wachsen zu lassen

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Der Staatsrat hob die Entscheidung in der öffentlichen Kleiderordnung auf und erklärte, dass „sich jeden Tag rasieren und keinen Bart wachsen lassen“. Auch diese Entscheidung des Staatsrates wurde in die Gesetzgebung aufgenommen. So wurde es für Offiziere frei, sich Bärte wachsen zu lassen. Das Büro Memur-Sen, das an der Sitzung des institutionellen Verwaltungsausschusses im Justizministerium teilnahm, forderte, dass die Entscheidung des Staatsrates, männlichen Beamten zu erlauben, Bärte wachsen zu lassen, umgesetzt wird.“

Laut den Nachrichten in Cumhuriyet nahm das Büro Memur-Sen, das Memur-Sen als autorisierte Gewerkschaft angehört, an der Sitzung des Verwaltungsrats im Justizministerium teil. Bei dem Treffen wurden die Anliegen und Probleme der Mitarbeiter in den Zentral- und Landesorganisationen des Ministeriums besprochen. Fragen im Zusammenhang mit persönlichen und finanziellen Rechten von Gerichtsangestellten wurden bewertet. Bei dem Treffen eröffnete das Büro Memur-Sen die Prüfung für die Beförderung in der Mission, aktualisierte den Preis der Nahrungsmittelhilfe, legte die Kleiderhilfe gemäß den heutigen Bedingungen fest, eröffnete eine Kinderkrippe in Gerichtsgebäuden, beseitigte die Probleme im Zusammenhang mit der Zollpreispraxis und ernannte Mitarbeiter, die nicht aus der Klasse der Richter und Staatsanwälte in die Verwaltungsteams kommen, die Ernennung zum geschäftsführenden Direktor und stellvertretenden Direktor, brachte viele Forderungen auf, wie die Abschaffung der 35-Jährigen-Regelung, die Bereitstellung eines Kochteams an die Gerichtsgebäude mit Cafeteria, die Eröffnung einer Cafeteria in Gerichtsgebäuden, die keine Cafeteria haben, und die Herstellung von Speisen durch die Anstalt.

Die Gewerkschaft forderte außerdem, dass „die Entscheidung des Staatsrates, männlichen Beamten das Tragen von Bärten zu erlauben, berücksichtigt wird“.

T24

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