Polizeibericht gilt als schriftliches Dokument
Der Oberste Gerichtshof betrachtete die Aussage auf der Polizeiwache als außergerichtliches Geständnis und die Niederschrift als Dokument.
Laut den Nachrichten in der türkischen Zeitung kaufte eine Person, die einen Vergnügungspark in Ankara eröffnen wollte, eine 24-Personen-Gondel, 6 Autoscooter, ein Karussell, einen 14-Personen-Zug und eine Mautstelle mit einem Protokoll von 330.000 Lire. Er zahlte 90.000 Lira auf das Bankkonto der anderen Partei ein und übergab einen Scheck über 10.000 Lire, aber die Ware kam nie. Die Person, die der anderen Partei durch einen Notar eine Mahnung zusandte, forderte die Lieferung der Werke innerhalb von drei Tagen, andernfalls würde die Zahlung mit Zinsen und Strafe zurückerstattet. Als dies nicht funktionierte, leitete er das Vollstreckungsverfahren ein und brachte den Fall vor die Justiz.
Der Beklagte argumentierte, er habe keinen Vertrag abgeschlossen, die Unterschrift im Protokoll gehöre ihm nicht und er habe keinen Scheck erhalten. Das örtliche Gericht sah die Klage des Klägers an Ort und Stelle an und ordnete die Zahlung der Hauptforderung und der Entschädigung in Höhe von 100.000 Lira an. Gegen den Beschluss wurde Berufung eingelegt, das Schriftstück gelangte zum Landgericht. Das Bezirksgericht erklärte, der Scheck könne nicht nachgewiesen werden, akzeptierte teilweise die Entscheidung des Amtsgerichts, und der Fall wurde auf die Tagesordnung des Kassationsgerichtshofs gesetzt.
Die 15. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, die die Berufung prüfte, erklärte, der Angeklagte auf der Polizeiwache habe gesagt: „Wir haben mit dem Beschwerdeführer einen Vertrag abgeschlossen. Wir würden Partner mit ihm sein, er würde mir 330.000 Lire für die Kosten zahlen. Diese Zahlung war an einen Zeitplan gebunden. Er gab mir 90.000 Lira. Später schickte er weitere 10.000 Lira. Wir haben mit der Produktion begonnen, aber er hat sich nicht an den Vertrag gehalten und keine weiteren Zahlungen geleistet.“ Zur Prüfung, ob es sich bei der fraglichen Aussage um ein Geständnis handelt, sagte die Kammer: „Das Geständnis kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichts erfolgen. Dafür reicht es aus, eine offizielle Behörde zu sein. Die von der Polizei in ordnungsgemäßer Form aufgenommene Aussage ist in die Form eines schriftlichen Dokuments. Die Entscheidung, dass der Scheck nicht bewiesen werden konnte, war nicht zutreffend“, und hob die Entscheidung des Landgerichts auf. .
T24