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Novelle der Ladedienstleistungsverordnung für Elektrofahrzeuge

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Wenn Ladenetzbetreiber für Elektrofahrzeugnutzer eine neue Station in ihr Netz aufnehmen wollen, muss die erforderliche Gewerbe- und Betriebsgenehmigung bis spätestens 31. Juli 2023 bei EMRA eingereicht werden.

Die Verordnung der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) zur Änderung der Ladedienstleistungsverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Entsprechend der Problematik des Aus- und Zusammenbaus des Ladenetzes ist die für den Prozess der Netzerweiterung erforderliche Gewerbeerlaubnis bis zum 31.07.2023 durch den Ladenetzbetreiber bei EMRA einzureichen.

Dringende Enteignung

Andererseits, gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret, bezog sich der direkte Standort der Immobilien, die die Route des „380 kV Yatağan Substation Contacts Power Transmission Lines Project“ trafen, auf die Generaldirektion der Turkish Electricity Transmission Corporation (TEİAŞ ) muss in Form des Eigentums und des Dienstbarkeitsrechts des konduktiven Schwingungsmessgeräts festgestellt werden, dessen rasche Enteignung durch TEIAS beschlossen wurde.

T24

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