Neue Zeit im Straßenverkehr: Alle Fahrgäste in Bussen und Kleinbussen dürfen sich nicht mehr ohne Sicherheitsgurte bewegen.
Kindersicherheitsgurte wurden in Taxis, Kleinbussen und Bussen obligatorisch. Also mindestens 1 in Taxis; Andererseits wird es in Bussen, die Kleinbusse und Überlandfahrgäste befördern und in denen Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, ein „Kinderrückhaltesystem“, wie es in der Öffentlichkeit genannt wird, „Dreipunktsitz“ geben Gurt‘, mindestens 1/10 der Gesamtzahl der Sitzplätze.
Zusätzlich zu der Verordnung wurde eine Entscheidung hinzugefügt, dass „unter Bezugnahme auf das 78. Element des Gesetzes Nr. 2918 der Fahrer und die Mitfahrer der Fahrzeuge, in denen der Vorgang durchgeführt wird, nicht auf der Autobahn fahren dürfen, es sei denn, dies ist erforderlich Schutzvorrichtungen gemäß dem Verfahren installiert sind“.
Motorrad-, Motorrad- und Elektrofahrradfahrer müssen farbige oder farblose Schutzbrillen tragen, die das Auge vor äußeren Einflüssen schützen, die Sicht nicht behindern und die normale Sicht nicht beeinträchtigen. Davon ausgenommen waren jedoch diejenigen, die eine Schutzbrille auf dem Helm trugen.
Mit der Verordnung ist es für Fahrrad-, Elektrofahrrad-, Elektroroller-, Motorrad- und Motorradfahrer und ihre Beifahrer, falls vorhanden, obligatorisch, „Reflektionswesten“ zu tragen, damit sie bei ihren Nachtfahrten gesehen werden können.
T24