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Neue Zeit im Straßenverkehr: Alle Fahrgäste in Bussen und Kleinbussen dürfen sich nicht mehr ohne Sicherheitsgurte bewegen.

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Neue Regeln kamen sowohl für Fahrzeuge als auch für Passagiere im Straßenverkehr. „Kinderrückhaltesysteme“ wurden in Kleinbussen, Bussen und Taxis unverzichtbar, um zu verhindern, dass Babys und Kinder bei möglichen harten Bremsungen und Unfällen aus dem Schoß der Mutter geschleudert werden. In Bussen und Kleinbussen ist die Bewegung nicht erlaubt, ohne dass alle Fahrgäste angeschnallt sind. Passagiere ohne Gurt werden der Polizei gemeldet.
 
Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die in Abstimmung mit dem Innenministerium und unter Mitwirkung des Verkehrsministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitet wurden, traten am 16. August in Kraft.
 
Laut Hürriyet lauten die kritischen Änderungen, die an zwei Elementen der Verordnung im Einklang mit dem Strategiedokument zur Straßenverkehrssicherheit und dem Aktionsplan für die Jahre 2021-2030 vorgenommen wurden, wie folgt:
 

Kindersicherheitsgurte wurden in Taxis, Kleinbussen und Bussen obligatorisch. Also mindestens 1 in Taxis; Andererseits wird es in Bussen, die Kleinbusse und Überlandfahrgäste befördern und in denen Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, ein „Kinderrückhaltesystem“, wie es in der Öffentlichkeit genannt wird, „Dreipunktsitz“ geben Gurt‘, mindestens 1/10 der Gesamtzahl der Sitzplätze.

Zusätzlich zu der Verordnung wurde eine Entscheidung hinzugefügt, dass „unter Bezugnahme auf das 78. Element des Gesetzes Nr. 2918 der Fahrer und die Mitfahrer der Fahrzeuge, in denen der Vorgang durchgeführt wird, nicht auf der Autobahn fahren dürfen, es sei denn, dies ist erforderlich Schutzvorrichtungen gemäß dem Verfahren installiert sind“.

Motorrad-, Motorrad- und Elektrofahrradfahrer müssen farbige oder farblose Schutzbrillen tragen, die das Auge vor äußeren Einflüssen schützen, die Sicht nicht behindern und die normale Sicht nicht beeinträchtigen. Davon ausgenommen waren jedoch diejenigen, die eine Schutzbrille auf dem Helm trugen.

Mit der Verordnung ist es für Fahrrad-, Elektrofahrrad-, Elektroroller-, Motorrad- und Motorradfahrer und ihre Beifahrer, falls vorhanden, obligatorisch, „Reflektionswesten“ zu tragen, damit sie bei ihren Nachtfahrten gesehen werden können.

T24

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