Neue Regelung für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen

Personen, die mit ihren Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Rahmen der vorübergehenden Einfuhrregelung in die Türkei kommen, können die Verpflichtungserklärungen, die sie abgeben müssen, auch in elektronischer Umgebung abgeben, wenn sie ohne Fahrzeug ins Ausland fahren.
Erstellt vom Handelsministerium „Mitteilung zur Änderung der zollamtlichen Allgemeinverfügung über vorübergehend eingeführte Landfahrzeuge“Sie ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.
Danach ist die im Rahmen des Zollgesetzes verhängte Strafe bei ungebundener Ausreise ohne Fahrzeug verordnungskonform. „Strafen, die zu Steuerausfällen führen“vom Anwendungsbereich ausgeschlossen „Strafen für Unregelmäßigkeiten“unter genommen.
Darüber hinaus wurde den Personen, die mit ihren Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in die Türkei kamen, ermöglicht, eine elektronische Verpflichtungserklärung zu erhalten, dass die betreffenden Fahrzeuge von dem anderen nicht verwendet werden, falls sie ins Ausland gehen möchten ohne Fahrzeug im Rahmen der diskontinuierlichen Einfuhrregelung. Die Erklärung tritt am 9. November 2022 in Kraft. (AA)
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