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Ministerium für Familie und Soziales: Wir haben keine spezielle Pflegefamilienpraxis für unsere unbegleiteten Kinder.

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Das Ministerium für Familie und Soziale Dienste gab bekannt, dass es keine spezielle schützende Familienpraxis für unbegleitete Kinder gibt, die von einer Gehirnerschütterung betroffen sind.

In der Stellungnahme des Ministeriums wurde gefordert, dass die Leitung ALO 144, die der problemlosen Zustellung von Hilfsmitteln in den Bereich der Gehirnerschütterung dient, und die für Meldungen und Meldungen von von der Gehirnerschütterung betroffenen unbegleiteten Kinder genutzten Callcenter-Nummern, außer für die erbrachten Dienstleistungen nicht bewohnt werden. Die Erklärung enthielt die folgenden Worte:

„Wir möchten unserer geliebten Nation für die Sensibilität danken, die sie für unsere Kinder gezeigt haben. Wir haben keine spezielle Schutzpraxis für Familien in Bezug auf unsere unbegleiteten Kinder, die vom Erdbeben betroffen waren Landes über E-Government an die Familien- und Sozialdienste der Provinzdirektionen und die Sozialdienste des Bundeslandes, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Sie können dies von den Servicezentren aus tun.“(AA)

KLICK I Beratungshotline für unbegleitete Kinder des Ministeriums für Familie und Soziales.

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T24

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