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Mediationsfrist im Vermieter-Mieter-Streit: Wie sind die Einzelheiten?

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Mit der Mediationspraxis, die verbindlich vorgeschrieben ist und ab dem 1. September umgesetzt wird; Ziel ist es, etwa 80.000 Mietstreitigkeiten pro Jahr in höchstens einem Monat beizulegen, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss.

Mit dem von der Großen Türkischen Nationalversammlung erlassenen Vollstreckungs- und Konkursgesetz und dem Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze wurde die Mediation bei Mietstreitigkeiten zur Rechtsstaatlichkeit.

Bei diesen Streitigkeiten wenden sich die Parteien ab dem 1. September zunächst an den Mediator, bevor sie eine Klage einreichen. Die Antragstellung erfolgt kostenfrei bei den Schlichtungsstellen in den Gerichtsgebäuden. In den Anträgen besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Gerichtskosten, Gebühren, Zeugen und Sachverständigenpreisen.

Die Mediationsverhandlungen werden innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. In erforderlichen Fällen kann diese Frist vom Mediator um maximal eine weitere Woche verlängert werden. Kann nach den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, kann eine Klage eingereicht werden.

Es wird erwartet, dass jährlich etwa 80.000 Mietstreitigkeiten an Schlichter gehen. Ziel der Antragstellung ist es, die Streitigkeiten mit dem Willen der Parteien beizulegen.

Justizminister Yılmaz Tunç erklärte in seiner Erklärung gegenüber dem AA-Korrespondenten bezüglich der Mietvereinbarung, dass man wolle, dass sich die Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter nicht vertiefen.

Minister Tunç betonte, dass Mietstreitigkeiten friedlich und ohne den Gang vor Gericht gelöst würden. (AA)

T24

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