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Istinaf: Es ist keine Beleidigung, Bahçeli als „wahnsinnig“ zu bezeichnen

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MHP-Generalführer Devlet BahceliDer Social-Media-Nutzer, der wegen eines Anrufs zu einer Geldstrafe von 5.300 Lira verurteilt wurde.

Laut den Nachrichten von Ayça Söylemez aus Bianet hat die 6. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara in ihrer Prüfung des Einspruchs entschieden, dass der Fehler der „Beleidigung“, der dem Angeklagten gegen Devlet Bahçeli auferlegt wurde, keine rechtlichen Elemente hatte und beschloss, ihn freizusprechen.

Verweis auf den EGMR: „Störendes Wort“

In der Entscheidung des Berufungsgerichts wurde unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Folgendes ausgeführt:

„Im konkreten Fall ist das vom Angeklagten in der von ihm gegen den Teilnehmer verfassten Anklageschrift verwendete Wort ‚sentimental‘ zwar beunruhigend, schadet aber nicht der Ehre, der Tugend und dem Ansehen des Angeklagten, aber in Anbetracht dessen ist es unhöflich, unhöflich Anredeform werden die rechtlichen Tatbestandsmerkmale der Beleidigung nicht gebildet …“

Betonung auf „Meinungsfreiheit“

Das Gericht stellte weiter fest, dass der strafbare Begriff in den Anwendungsbereich der Meinungsfreiheit fällt:

„Wenn der Inhalt des Teilens als Ganzes betrachtet wird, besteht kein Zweifel daran, dass diese Worte im Rahmen der Meinungsfreiheit berücksichtigt werden, der in der Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention besondere Bedeutung beigemessen wird Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), und daher wird der Angeklagte verurteilt, ohne zu berücksichtigen, dass die Rechtsgrundlage des Vergehens der Beleidigung nicht gegeben ist, da davon ausgegangen wurde, dass dem Gericht erster Instanz a Berufungsurteil war es notwendig, die Entscheidung des Gerichts erster Instanz gemäß Artikel 280/2 des CMK aufzuheben und den Angeklagten von der angeklagten Straftat freizusprechen.“

T24

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