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In Diyarbakır wurde ein eintägiges Verbot von Bewegungen und Demonstrationen verhängt

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Das Gouvernement Diyarbakir gab bekannt, dass Aktionen wie Versammlungen, Märsche und Pressemitteilungen, die in der gesamten Provinz geplant sind, für morgen verboten wurden.

Aktionen wie öffentliche Versammlungen, Märsche und Pressemitteilungen wurden in der Stadt mit Wirkung vom 11. Dezember verboten. Die schriftliche Erklärung des Gouverneursbüros enthielt die folgenden Worte:

„Es ist möglich, dass sich die Person oder Personen, die die Terrororganisation unterstützen, in verschiedenen Teilen unserer Stadt versammeln und handeln, um die Terrororganisation PKK/KCK und ihren Rädelsführer Abdullah Öcalan zu preisen, Aktionen, die die Sicherheit von Leben und Eigentum beeinträchtigen der Bürger, dass ein Prozess gegen das Gesetz geführt wird und dass gegensätzliche Gruppen entstehen werden, um provokative Aktionen zu verhindern, die unserer nationalen Einheit und Solidarität schaden, um die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung und Sicherheit herzustellen, zu schützen die grundlegenden Merkmale der Republik und die untrennbare Einheit des Staates mit seinem Land und seiner Nation, um mögliche rechtswidrige Handlungen zu verhindern und bedauerliche Ereignisse zu verhindern, in Anbetracht der Tatsache, dass es wichtige Anzeichen dafür gibt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Weise gestört werden, die aufhören wird oder Unterbrechung des gewöhnlichen Lebens, Sicherheit von Leben und Eigentum, Immunität der Person, Disposition mit der Begründung, dass es schwieriger wird, Sicherheit und Gemeinwohl zu gewährleisten; Alle Arten von Aktionen, ausgenommen Versammlungen, Märsche, Pressemitteilungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, Stände, Zelte, das Verteilen von Flugblättern, das Aufhängen von Plakaten und Transparenten usw. In Übereinstimmung mit dem 17. und 19. Punkt des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche und die Elemente 11/A, B und C des Provinzialverwaltungsgesetzes Nr. 5442, vom 11. Dezember 00.00 Uhr bis 23.59 Uhr in der Nacht des 11. Dezember mit einer Frist von 1 Tag bis verboten(DHA)

 

T24

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