HSK-Entscheidungen sind im Amtsblatt: Veröffentlichung einer Liste der Richter und Staatsanwälte, die befördert werden sollen

Die Entscheidungen des Ausschusses der Richter und Staatsanwälte (HSK) wurden in der Ausgabe des Amtsblatts vom 14. Juli veröffentlicht. Dem Beschluss zufolge wurde die Namensliste der zu befördernden Richter und Staatsanwälte mit Angabe ihrer Dienstorte veröffentlicht.
Die Entscheidung des Rates der Richter und Staatsanwälte wurde im Amtsblatt Nr. 32248 vom 14. Juli 2023 veröffentlicht.
In der Entscheidung wurden die Namenslisten der Straf- und Verwaltungsrichter, Oberstaatsanwälte und Beförderungsstaatsanwälte mit Angabe ihrer Dienstorte veröffentlicht.
Die 37-seitige Entscheidung umfasste die Liste der Straf- und Verwaltungsrichter, Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte, die mit Wirkung vom 30. April in den ersten Rang befördert wurden und erstmals der Überprüfung auf Erstklassigkeit unterzogen wurden.
In der Entscheidung hieß es:
„Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den Namen von Richtern und Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten der Justiz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit dem Stand vom 30.04.2023 in den 1. Grad erhoben wurden und sich erstmals gemäß das 32. Element des Gesetzes über Richter und Staatsanwälte Nr. 2802, gültig ab 30.04.2023. gezeigt.
„Wer seine Amtszeit beendet hat, seine Namen aber nicht in dieser Liste aufgeführt ist, kann beantragen, dass seine Situation überprüft wird, indem er innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum der Veröffentlichung einen schriftlichen Antrag beim Richter- und Staatsanwaltschaftsgremium stellt.“
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