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Gouverneursamt teilte mit: In Elazig wurde ein Aktionsverbot für 7 Tage verhängt

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Aktionen wie Versammlungs- und Schaumärsche sowie Pressemitteilungen sind ab heute für 7 Tage in der gesamten Stadt in Elazig verboten.

In der Erklärung des Gouverneurs von Elazig hieß es, dass Aktionen in der ganzen Stadt ab heute für 7 Tage verboten seien. Die Aussage lautete:

„Infolge der erfolgreichen Operationen unserer Sicherheitskräfte gegen die bewaffnete Struktur der Terrororganisation im In- und Ausland wurde die ländliche Struktur der Organisation erheblich gestört und ihre bewaffneten Aktivitäten wurden minimiert. Mit den provokativen Posts In den Medien und Websites, die die Terrororganisation PKK/KCK unterstützen, heißt es: „Unser Land bekämpft den Terrorismus jenseits der Grenzen.“ Es wurde festgestellt, dass es darauf abzielt, die öffentliche Ordnung zu stören, indem Einladungen mit dem Ziel ausgesprochen werden, eine diskriminierende und irreführende Öffentlichkeit zu schaffen Meinung gegen die im Rahmen der Bemühungen durchgeführten Operationen.

In diesem Zusammenhang, innerhalb der Grenzen unserer Provinz, Gewährleistung von Frieden und Sicherheit, persönliche Immunität, Sicherheit im Zusammenhang mit dem Sufismus, öffentliches Wohl, Verhinderung von provokativen Handlungen, die unserer nationalen Einheit und Solidarität schaden, nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, das Wesentliche Merkmale der Republik und die untrennbare Einheit des Staates mit seinem Prinzip und seiner Nation, um die Folgen zu verhindern, um das Eintreten trauriger Ereignisse zu verhindern; Mit Ausnahme derjenigen, die von den Zivilbehörden als angemessen erachtet werden, Kundgebungen, Versammlungen auf offenem Gelände, Versammlungen und Schaumärsche aller Art, Pressemitteilungen, Zeltaufbau, Eröffnung von Ständen, Sitzstreiks, Unterschriftenaktionen, Gedenkfeiern, Aufhängen von Bannern/Postern, Verteilung von Flugblättern usw. Aktivitäten in offenen Bereichen in unserer gesamten Provinz, einschließlich Provinzzentrum, Distrikte, Gendarmerie-Verantwortungsbereiche, 11/A- und 11/C-Ausgaben des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 und 17 und 19 des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche Gemäß den . Ausgaben ist es für 7 Tage vom 00.01 am 20.10.2022 bis 23.59 am 26.10.2022 verboten. Es wird der Öffentlichkeit respektvoll bekannt gegeben.“(DHA)

T24

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