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Gegen Feyza Altun wurde eine Anklageschrift vorbereitet

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Der Text lautet:

Inhalt der Anklage

Gegen Feyza Altun, die nach ihrer Inhaftierung in Istanbul aufgrund ihres Engagements in den sozialen Medien unter gerichtlicher Kontrolle freigelassen wurde, wurde Anklage erhoben. Sie wird wegen des Verbrechens der „öffentlichen Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit“ angeklagt und könnte eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren erhalten. Die Anklageschrift, die von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz erstellt wurde, besagt, dass gegen Altun wegen ihrer Äußerungen zur Scharia auf ihrem Social-Media-Konto „X“ ermittelt wird. Altun hat die Vorwürfe akzeptiert, aber betont, dass die Scharia kein religiöses, sondern ein politisches System ist und sie keine religiösen Überzeugungen beleidigt habe.

TDK-Definition und Details der Anklage

Laut der Anklageschrift wird die Scharia gemäß der Definition der Türkischen Sprachvereinigung (TDK) als islamisches Recht definiert. Der Bericht der Teams der Direktion für Cyberkriminalität der Istanbuler Polizei, der ebenfalls in der Anklageschrift enthalten ist, hebt hervor, dass durch Altuns Äußerungen eine klare und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit entstanden sei. Es wird gefordert, dass Altun bestraft wird, da sie angeblich „die Öffentlichkeit öffentlich zu Hass und Feindseligkeit angestiftet“ habe.

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