Gebührenerhöhung: Der günstigste Reisepass kostet 1,34 Lira und 50 Kuruş
Im Amtsblatt wurden neue Tarife veröffentlicht, die eine Gebührenerhöhung um 50 Prozent vorsahen. Dementsprechend erhöhte sich die günstigste Passgebühr auf 1.034 Lira und 55 Kuruş. Auch die Erhöhung der aus dem Ausland mitgebrachten Telefongebühren auf 20.000 Lira trat in Kraft.
Laut der heute im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung mit der Unterschrift des Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan wurden neue Tarife mit einer Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent festgelegt.
Dem Beschluss zufolge betrug die Gebühr für einen bis zu sechs Monate gültigen Reisepass 1.034 Lira und 55 Kuruş.
Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung betrug die Passgebühr für bis zu 1 Jahr 1.512 Lira und 45 Kuruş, die Gebühr für den 2-Jahres-Pass 2.469 Lira und 15 Kuruş und die Gebühr für den 3-Jahres-Pass 3.507 Lira und 75 kuruş.
Es traten Gebühren für mitgebrachte Telefone aus dem Ausland in Kraft
Der Präsidialerlass zur Umsetzung des Beschlusses zur Neufestsetzung der festen Gebührenpreise, die in den Tarifen auf der Grundlage des Gebührengesetzes enthalten sind, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend betrugen die Gebühren für aus dem Ausland mitgebrachte Telefone 20.000 TL.
In die Entscheidung flossen folgende Ausführungen ein:
„Mit Ausnahme des Teils mit der Überschrift „II – Führerscheingebühren“ des Tarifs mit der Nummer (9) gelten vorbehaltlich des ersten Artikels der genannten Entscheidung und des Gesetzes Nr. 492 die in den Tarifen enthaltenen und im Jahr 2023 geltenden festen Gebührenpreise ( die Grund- und Höchstbeträge der festen und damit verbundenen Gebühren) (einschließlich der sie bestimmenden Grenzen) wurde um 50 % erhöht, und der Gebührenpreis in Absatz (1) des Abschnitts mit der Überschrift „VIII – Gebühr für die begleitende Telefonnutzungserlaubnis des Passagiers“. „der Tarifnummer (8) nach dem genannten Gesetz wurde auf 20.000 TL neu festgelegt.
„Die auf der Grundlage der genannten Entscheidung festgelegten relativen Gebühren und Festgebührenbeträge sind in den dieser Mitteilung beigefügten Tarifen aufgeführt.“
T24