Fatwa von Diyanet zu gemietetem Schmuck: Zulässig, aber nicht moralisch
Diyanet antwortete: „Es ist nicht ethisch vertretbar, Reichtum zu zeigen“, als er nach Schmuck für Hochzeiten gefragt wurde.
Laut den Nachrichten von Sefa Uyar aus Cumhuriyet beantwortete der Rat die Frage: „Ist es zulässig, Gold, wie Halsketten und Armbänder, zu mieten, um bei Hochzeiten eine Atempause zu tragen und es dann zurückzugeben?“
In der Fatwa „ Das Ausleihen von Schmuck (Ornamente wie Goldhalsketten und -armbänder) zur Verwendung bei Hochzeitsveranstaltungen ist zulässig, sofern er persönlich (gleich) ohne Umtausch zurückgegeben wird. Da das Gold hier ohne Umtausch zurückgegeben wird, ist der angegebene Preis keine Gegenleistung für das Schmuckstück (in Naturalien), sondern für den Nutzen, der aus der Verwendung dieses Gegenstands gezogen werden kann. es wurde gesagt. Fatwa, “ Es ist moralisch nicht falsch, dass Menschen ohne finanzielle Mittel sich in den Augen der Gesellschaft als wohlhabend darstellen und das, was in Wirklichkeit nicht existiert, so darstellen, als ob es existierte.“Notiz fallen gelassen.
T24