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Es sind noch 42 Tage bis zur Wahl; Wählerlisten hängen heute ab

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Laut Wahlkalender des Obersten Wahlausschusses (YSK) läuft heute die Frist für die Behebung der Mängel in den am 20. März ausgesetzten Wählerlisten vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai und für die Einsprüche ab.

Bürgerinnen und Bürger müssen sich erkundigen, ob sie auf der Wählerliste von E-Government stehen oder beim Schulleiter nachfragen, ob sie auf der Liste stehen.

Inländische Wähler können die Wählerregistrierung über den Abschnitt „Inländische Wähleranfrage“ des E-Government, die tragbare Anwendung des YSK, die Telefonnummer 444 9 975 oder das YSK-Einladungszentrum überprüfen. Bürgerinnen und Bürger, die keine Wählerregistrierung haben oder ihre Daten ändern möchten, können sich an die Einwohnerämter wenden. Hier sind die Korrekturverfahren mit einer Kopie der Antragsunterlagen beim Kreiswahlrat einzureichen. Auf Antrag der Mor Roof Women’s Shelter Foundation erließ das YSK einen Bescheid zur Situation von Frauen, die aus Sicherheitsgründen ihre Adresse ändern mussten.

Dementsprechend wurde entschieden, dass die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens des Wählers, der eine Verteidigungsentscheidung getroffen hat, in die Wählerliste der Wahlurne aufgenommen und die 5 Zeichen in der Mitte der TR-ID-Nummer ausgeblendet werden sollten. Darüber hinaus beschloss der Rat, alle Daten in die Wahlurnenliste aufzunehmen, die vom Wahlurnenausschuss verwendet werden soll.

 

T24

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