Erklärung des Innenministeriums zu den „Terrorermittlungen zum IMM“
In Bezug auf die gegen das IMM eingeleitete „Terroruntersuchung“ hat das Innenministerium „Es wurde davon ausgegangen, dass 1668 Personen, die mit terroristischen Organisationen in Verbindung stehen oder mit ihnen in Verbindung stehen, bei IMM und seinen Unternehmen arbeiten.“eine Aussage gemacht.
Das Innenministerium hat eine neue Erklärung zu den „Terroruntersuchungen“ veröffentlicht, die gegen Mitarbeiter von IMM-Tochtergesellschaften und -Unternehmen eingeleitet wurden.
In der Aussage, „Im Jahr 2021 wurde eine Sonderinspektion eingeleitet, nachdem berichtet wurde, dass IMM und seine verbundenen Unternehmen Personen beschäftigten, die mit terroristischen Organisationen in Verbindung stehen. Der beauftragte 8-köpfige Inspektionsausschuss schloss die Sonderinspektion im Jahr 2022 ab. Bei der Sonderinspektion arbeiteten IMM und seine Unternehmen mit 1.668 Personen, die mit terroristischen Organisationen in Verbindung stehen/verbunden sind, und eine vorläufige Untersuchung durchgeführt wurde. Natürlich wurde davon ausgegangen, dass 484 von 505 Personen ohne Sicherheitsermittlung rekrutiert wurden. Eine Strafanzeige wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul abgegeben 12.09.2022 über die Verantwortlichen.“es wurde gesagt.
Die Pressemitteilung des Innenministeriums lautet wie folgt:
„In einigen Medienorganen; Es wurde festgestellt, dass es zielgerichtete Artikel in Form von „Personen, die terroristischen Organisationen angehören oder ihnen nahestehen, die vor dem 31.07.2022 rekrutiert wurden, in Kommunen beschäftigt sind und wenn diese Personen nicht berührt werden können, dafür verantwortlich sind nicht die Gemeinden, sondern die Landeshauptleute oder der Innenminister“.
Unser Ministerium forderte die folgende Erklärung, um die Öffentlichkeit fehlerfrei über die in den Kommunen durchgeführten Terrorermittlungen zu informieren.
Wie bekannt ist, wurden Untersuchungen und Ermittlungen in der Stadtverwaltung Istanbul, der Stadtverwaltung Ataşehir, der Stadtverwaltung Mersin, der Stadtverwaltung Seyhan und einigen anderen Stadtverwaltungen aufgrund der an unser Ministerium gesendeten Benachrichtigungen und der an die Öffentlichkeit weitergegebenen Nachrichten eingeleitet.
In diesem Zusammenhang wurde mit Zustimmung der Ministeriumsbehörde am 20.12.2021 eine Sonderinspektion aufgrund der Berichte eingeleitet, dass die Stadtverwaltung von Istanbul, ihre Tochtergesellschaften und Unternehmen Personen beschäftigen, die mit terroristischen Organisationen in Verbindung stehen und mit diesen in Verbindung stehen. Die vom 8-köpfigen Inspektionsausschuss, bestehend aus Zivil-, Handels- und Finanzinspektoren und MASAK-Experten, durchgeführte Sonderinspektion wurde am 26.08.2022 abgeschlossen.
Bei den im Rahmen der Sonderinspektion durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass 1.668 Personen in der Stadtverwaltung von Istanbul, İSKİ, IETT und kommunalen Unternehmen arbeiten, die mit terroristischen Organisationen verbunden oder verbunden sind. Da davon ausgegangen wird, dass die Aufzeichnungen von 505 Personen unter ihnen ein Beschäftigungshindernis darstellen könnten, wurde am 06.06.2022 mit Zustimmung der Ministeriumsbehörde eine Untersuchung/Voruntersuchung eingeleitet.
Es wurde davon ausgegangen, dass 484 von 505 untersuchten Personen rekrutiert wurden, ohne Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen, ohne zu ermitteln, ob sie terroristischen Organisationen angehörten oder angehörten, und/oder ohne ihren Status zu bewerten. 6 von 432 Personen, die mit der terroristischen Organisation PKK/KCK verbunden oder verbunden sind, waren in Unternehmen beschäftigt, obwohl die 21 Personen, die mit dem Gesetzesdekret aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, während sie in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen arbeiteten, “ weder direkt noch indirekt im öffentlichen Auftrag eingesetzt werden können“. Es wurde festgestellt, dass die PKK/KCK-Terrororganisation bewaffnete Aktivitäten in den ländlichen Gebieten durchführte, und 36 von ihnen waren PKK/KCK-Mitglieder der „sogenannten Bedel-Familie“.
Da die Ermittlungen zu terroristischen Straftaten von der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, wurde gemäß den allgemeinen Entscheidungen der Hinterlegungsbericht vom 12.06.2022 über die Beamten der Stadtverwaltung von Istanbul, İSKİ, İETT und ihre Unternehmen, die Verantwortlichkeiten haben, erstellt im Rekrutierungsprozess von Personen, die mit terroristischen Organisationen verbunden und verbunden sind, wurde von unserem Ministerium am 12.09.2022 vorgelegt und an die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zur Beurteilung und Erfüllung der Anforderung weitergeleitet.
Wie oben erwähnt, wurde die am 06.06.2022 in der Stadtverwaltung von Istanbul eingeleitete Untersuchung am 12.06.2022 abgeschlossen. In diesem Fall ist es klar, dass es nicht möglich ist, ein Verfahren zur Entlassung aus dem öffentlichen Auftrag durch das Büro des Gouverneurs oder das Innenministerium einzuleiten, während die Untersuchung am oder vor dem 31.07.2022 andauert.
Andererseits ist klar, dass nach der geltenden Gesetzgebung die Befugnis zur Beurteilung und Ernennung der Gemeindeangestellten, ob sie die Ernennungsregeln erfüllen oder nicht, ausschließlich den Gemeindevorstehern obliegt, und ob sie diejenigen ernennen, die sich nicht treffen die Berufungsbedingungen, sie sind dafür rechtlich verantwortlich. In kommunalen Unternehmen hingegen liegt die Befugnis zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern auf Beschluss des Wertermittlungsausschusses bei den eigenen zuständigen Stellen.
Daher spiegeln die haltlosen Thesen, anderen Behörden die Verantwortung aufzubürden, nicht die Wahrheit wider.
T24