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Entscheidung über die Verletzung von Rechten bei Bestrafung für das Teilen in sozialen Medien

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Das Verfassungsgericht (AYM) entschied, dass die Meinungsfreiheit im Antrag des Beamten verletzt wurde, der wegen des Teilens in sozialen Medien mit einer Disziplinarstrafe belegt wurde.

Laut der Entscheidung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts wurde der Post einer Person, die in einer Gemeinde in Antalya arbeitet, von seinem Social-Media-Konto und mit verschiedenen Argumenten von einer Zeitung gemeldet. Daraufhin wurde die Person, deren Disziplinarverfahren von der Institution, für die sie tätig war, eingeleitet wurde, zu einer Verwarnung verurteilt.

Die Person, deren Einspruch vom Disziplinarausschuss zurückgewiesen wurde, reichte beim Verwaltungsgericht Klage auf Aufhebung des Urteils ein. Das örtliche Gericht entschied, den Fall einzustellen, aber auf den Einspruch beim regionalen Verwaltungsgericht hin wurde die Entscheidung des lokalen Gerichts aufgehoben und das regionale Verwaltungsgericht entschied, den Fall zurückzuweisen.

Nach Abschluss der Entscheidung reichte der Beschwerdeführer einen persönlichen Antrag an das Verfassungsgericht ein und machte geltend, dass sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei.

Der Oberste Gerichtshof, der den Antrag erörterte, entschied, dass die in der 26. Ausgabe der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verletzt wurde.

T24

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