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Entscheidung der türkischen Menschenrechtsgleichstellungsinstitution: „Das Misshandlungsverbot im Gefängnis wurde verletzt“
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Eine Beschwerde von einem Gefangenen namens M.S., der in der geschlossenen Strafanstalt Yozgat E Typ E untergebracht ist, wurde von der Türkischen Einrichtung zur Gleichstellung von Menschenrechten (TİHEK) bewertet. Der Antrag besagte, dass der genannte Gefangene keinen Zugang zu den für seine Ernährung geeigneten Medikamenten und Nahrungsmitteln hatte, was als Verletzung des Verbots von Misshandlung im Gefängnis angesehen wurde.