Entscheidung der türkischen Menschenrechtsgleichstellungsinstitution: „Das Misshandlungsverbot im Gefängnis wurde verletzt“

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Türkische Einrichtung zur Gleichstellung von Menschenrechten (TİHEK), in der geschlossenen Strafanstalt Yozgat E MSbewertete den an sie gestellten Antrag mit der Begründung, dass ein namentlich genannter Gefangener keinen Zugang zu seinen Medikamenten und Nahrungsmitteln habe, die für seine Ernährung geeignet seien, und „Das Verbot der Misshandlung im Gefängnis wurde verletzt“hat die Entscheidung getroffen.

Unfähigkeit, für die Ernährung geeignete Nahrungsmittel zu erhalten

Ein Gefangener namens MS, der in der geschlossenen Strafanstalt Yozgat E Typ E untergebracht ist, wandte sich an die Menschenrechtsgleichstellungsinstitution der Türkei (TİHEK) mit einer Beschwerde darüber, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht richtig essen könne. Er gab an, dass neben verschiedenen Gesundheitsproblemen wie MS, Herz, Diabetes und Epilepsie bei 84 Prozent auch Behinderungen gemeldet wurden.

Den Nachrichten von Şevval Aydoğan aus Cumhuriyet zufolge gab der Gefangene an, dass er der Anstalt seine Krankheitsinformationen mitgeteilt habe, aber keinen Zugang zu Nahrungsmitteln habe, die für seine Ernährung im Gefängnis geeignet seien. In seinem Antrag erklärte er, er solle fetthaltige, zucker- und salzhaltige Lebensmittel meiden, die Blähungen verursachen, doch die Gefängnisverwaltung versorgte ihn nicht mit der notwendigen Ernährung.

TİHEK bewertet

TİHEK, das dem Justizministerium angegliedert ist, bewertete den Antrag des Gefangenen M.S. In der Rechtsverletzungsentscheidung zu dem Vorfall wurden folgende Worte genannt: „In Anbetracht der Auswirkungen, die die Verpflichtung des Antragstellers, der eine Diabetikerdiät zu sich nehmen muss, zum Verzehr nichtdiätetischer Mahlzeiten haben kann, auf den Gesundheitszustand des Antragstellers wurde festgestellt, dass gegen das Misshandlungsverbot verstoßen wurde.“

 

T24

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