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Empfehlung der Anwaltskammer Nr. 2, keine Anwaltskosten von Erdbebenopfern zu erheben

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Die Istanbuler Anwaltskammer Nr. 2 hat eine Empfehlungsentscheidung für ihre Mitglieder getroffen, „keine Anwaltsgebühren von Bürgern zu verlangen, die bei den Erdbeben in Kahramanmaraş Verluste erlitten haben“.

In dem auf dem Social-Media-Account der Rechtsanwaltskammer veröffentlichten Post „Istanbul No keine Anwaltskosten erhalten, wenn sie eine Vertretungsmission übernehmen, und dass der Anwaltspreis, der der anderen Partei zuerkannt wird, auch erfahren ist. Sie hat eine Empfehlung angenommen, die durch die Katastrophe zurückgelassenen Waisenkinder zu spenden.“ Worte wurden verwendet.

T24

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