Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung von Feyza Altun
Einspruch gegen die Freilassung von Rechtsanwältin Feyza Altun
Die Generalstaatsanwaltschaft von Beykoz hat Widerspruch gegen die Freilassung von Rechtsanwältin Feyza Altun unter der Auflage einer gerichtlichen Überwachung eingelegt. Die Abteilung für Cyberkriminalität der Generaldirektion Sicherheit und die Sicherheitsabteilung haben aufgrund eines Social-Media-Beitrags von Rechtsanwältin Feyza Altun eine Untersuchung eingeleitet. Ein Haftbefehl wurde gegen Altun erlassen, weil er auf der Social-Media-Plattform X einen Tweet über die Scharia geteilt hatte. Nach Abschluss der Durchsuchung wurde Altun zum Polizeipräsidium gebracht. Am Morgen nach Abschluss seiner Verfahren wurde Altun vom Polizeipräsidium zum Gerichtsgebäude Beykoz gebracht, wo er vor der Staatsanwaltschaft aussagte und mit einem Antrag auf Festnahme an das Strafgericht des Friedens verwiesen wurde. Anschließend wurde er unter der Bedingung eines Ausreiseverbots und einer gerichtlichen Überwachungsmaßnahme freigelassen, wobei er zweimal pro Woche auf der Polizeiwache unterschreiben musste. Die Generalstaatsanwaltschaft von Beykoz hat gegen die Freilassung von Rechtsanwältin Feyza Altun Einspruch eingelegt. Die Entscheidung über den Einspruch wird vom Strafgericht des Friedens getroffen. T24