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Die Wettbewerbsbehörde leitete eine Untersuchung gegen nesine.com ein

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Wettbewerbsbehörde, D Elektronik Baht Oyun ve Yayıncılık A.Ş. (nesine.com) beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten.

Die Wettbewerbsbehörde leitete eine Untersuchung gegen nesine.com mit der Begründung ein, dass es mit seinen vertikalen Exklusivitätsvereinbarungen gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs Nr. 4054 verstoßen habe.

In die Entscheidung auf der Website der Wettbewerbsbehörde wurden folgende Worte aufgenommen:

„Die Voruntersuchung zu dem Argument, dass D Elektronik Talih Oyun ve Yayıncılık A.Ş. (Nesine.com) mit den vertikalen Exklusivitätsvereinbarungen gegen das Wettbewerbsschutzgesetz Nr. 4054 verstoßen habe, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen.

Der Wettbewerbsrat hat in seiner Sitzung vom 07.07.2022 die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse erörtert und die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend befunden; D Electronic Baht Games and Publishing Inc. beschloss, gegen ihn mit der Nummer 22-32/500-M ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Ermittlungsentscheidungen der Wettbewerbsbehörde werden nach Bekanntgabe der Entscheidung an die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen, gegen die eine Ermittlung eingeleitet wird, öffentlich zugänglich gemacht. Diese Erklärungen, die im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde abgegeben wurden, können nicht ausgelegt werden, wenn die untersuchten Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen gegen das Gesetz Nr.

T24

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