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Die Wahl zum Präsidenten des Obersten Berufungsgerichts blieb im 18. Wahlgang ergebnislos.

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Infolge der 3. (18.) Abstimmungsrunde für die Erste Präsidentschaft des Obersten Berufungsgerichts, die am 16.04.2024 von der Großen Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts abgehalten wurde, stellte man fest, dass die Kandidaten nicht genug Stimmen erhielten, um wie gesetzlich vorgeschrieben gewählt zu werden. Deshalb wurde die 4. (19.) Runde der Wahl zur Ersten Präsidentschaft des Obersten Berufungsgerichts auf den nächsten Tag verschoben. Bei der 18. Präsidentschaftswahl, die aufgrund des Ablaufs der vierjährigen Amtszeit von Präsident Mehmet Akarca des Obersten Berufungsgerichts stattfand, konnte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen. Mehmet Akarca, der am 24. März 2020 zum Präsidenten des Obersten Berufungsgerichts gewählt wurde, beendete seine vierjährige Amtszeit am 24. März. Aus diesem Grund trafen sich die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs am Montag, dem 25. März, um den neuen Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs für eine vierjährige Amtszeit zu wählen. Nachdem in den ersten 17 Wahlgängen kein Kandidat mindestens 175 Stimmen von den 348 Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs erhalten hatte, fand heute die 18. Abstimmungsrunde statt. Bei dieser Abstimmung erhielt Mehmet Akarca 104 Stimmen, der Vorsitzende der 3. Zivilkammer Ömer Kerkez 113 Stimmen und der Vorsitzende der 3. Strafkammer Muhsin Şentürk 100 Stimmen. Da die absolute Mehrheit nicht erreicht wurde, wird die Wahl morgen mit dem 19. Wahlgang fortgesetzt. Die absolute Mehrheit der gesamten anwesenden Mitglieder muss bei der Wahl erreicht werden. T24

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