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Die Union der türkischen Anwaltskammern hat gegen den Staatsrat Klage auf Nichtigerklärung der „Ethik der Presse“ eingereicht.

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Die Union der türkischen Anwaltskammern beantragte beim Staatsrat die Annullierung der von der Institution für Pressewerbung akzeptierten „Grundsätze der Presseethik“.

Die Union der türkischen Anwaltskammern reichte eine Klage gegen den Staatsrat wegen Aussetzung der Vollstreckung und Aufhebung der Grundsätze der Presseethik ein, die durch den Beschluss der Generalversammlung der Institution für Pressewerbung festgelegt wurde und nach der Veröffentlichung in Kraft trat im Amtsblatt am 06. Juli 2022.

Die Aussage von TBB lautet wie folgt:

„Die besagte Entscheidung ohne rechtliche Unterstützung führt unbekannte und unverhältnismäßige, auslegungsfähige, mehrdeutige Vorschriften und Einschränkungen in vielen Fragen ein, die gesetzlich geregelt werden sollten die Presse, schränkt auch das Recht auf Zugang zu Gerichten für die zuständigen Institutionen ein.

Die streitgegenständliche Regelung steht in klarem Widerspruch zum Rechtssicherheitsfaktor, da sie zu Praktiken führen kann, die der Gleichheit vor dem Gesetz widersprechen.

In der Petition wurde auch auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bezüglich der Übermittlung des Unterstützungsrechtsbeschlusses an die Türkische Große Nationalversammlung zur Analyse des aktuellen strukturellen Problems und der Umsetzung des Pilotentscheidungsverfahrens hingewiesen.

T24

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