Die Mutter, die vor Gericht stand, weil sie ihre 4-jährige Tochter getötet hatte, indem sie sie aus dem Fenster warf, wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
Tochter in Rize Fatma Nuru (4), der in Untersuchungshaft angeklagt war, ihn aus dem Fenster ihrer Wohnung im 6. Stock geworfen zu haben. Emine-Pool“ (36) wurde wegen des Vergehens der „vorsätzlichen Tötung“ zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich am 12. November 2019 auf dem Camiönü Mahallesi Menderes Boulevard. Fatma Parıltı, Tochter des Ehepaars Emine-Medet Pool, die im obersten Stockwerk einer 6-stöckigen Wohnung lebt, fiel aus dem Fenster. Fatma Parıltı Havuz, die von Gesundheitsgruppen in das Rize State Hospital gebracht wurde, konnte nicht gerettet werden. Die Momente des Sturzes von Fatma Ziya wurden in der Überwachungskamera des Arbeitsplatzes in der Nähe des Gebäudes reflektiert. Bei den Ermittlungen zu dem Vorfall wurde festgestellt, dass Fatma Ziyas älterer Bruder Harun, der 4 Jahre alt war, ebenfalls aus dem Fenster fiel und 2015 starb, und ihre Mutter Emine Havuz in psychiatrischer Behandlung war. Emine Pool, die in Gewahrsam genommen wurde, wurde im Gerichtsgebäude festgenommen, wohin sie verlegt wurde.
Gegen Emine Havuz wurde eine Klage wegen „vorsätzlicher Tötung eines Nachkommen, eines Kindes oder einer Person, die sich körperlich oder geistig nicht wehren kann“ eingereicht und eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Emine Pool, deren Bericht über ihre „volle strafrechtliche Verantwortlichkeit“ vom 4. Spezialisierungsrat der Benannten medizinischen Einrichtung in Istanbul erstellt wurde, erschien vor dem Richter bei der 13. Anhörung des Falls, in dem sie vor dem Rize Heavy Penal Court verhandelt wurde. Pool, die im geschlossenen Frauengefängnis von Diyarbakır inhaftiert war, nahm an der Anhörung über das Ton- und Bildinformationssystem (SEGBİS) teil. Pool, der behauptete, er habe seine Tochter nicht in den Prozess geworfen, bat um ihre Freilassung. Sein Anwalt Yunus Çoruh forderte, das Urteil gegen Pool als „fahrlässige Tötung“ zu werten.
Der Gerichtsrat verurteilte Emine Pool wegen des Verbrechens der „vorsätzlichen Tötung eines Abkömmlings, eines Kindes oder einer Person, die sich körperlich oder geistig nicht wehren kann“, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit erhöhter Haftstrafe und anschließend zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Anwendung einer Herabsetzung auf „gut Verhalten“. (DHA)
T24