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Die Kurdische Diaspora-Konföderation hat eine Klage gegen den Staatsrat eingereicht, damit die Kurden ihr „Recht auf Selbstbestimmung“ ausüben können.

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Hatice Kamer

Vertrag von LausanneKurdische Diaspora-Konföderation (DiaKurd) für die Aufkündigung des Abkommens zum 100. Jahrestag der Unterzeichnung der Kurdischen Diaspora-Konföderation (DiaKurd) für die Umsetzung des „Rechts auf Selbstbestimmung“ der Kurden, wie es im Pakt der Vereinten Nationen festgelegt ist über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 1 des Pakts über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte. Er reichte eine Klage beim Staatsrat ein.

In dem 20-seitigen Antrag, der am 7. Juli beim diensthabenden Verwaltungsgericht Diyarbakır eingereicht und an den Staatsrat weitergeleitet wurde, hatte DiaKurd zuvor am 2. Mai eine Petition beim Präsidialkabinett eingereicht, konnte jedoch innerhalb der rechtlichen Frist keine Antwort erhalten Zeitraum von 30 Tagen.

Mit der Begründung, dass dies eine Ablehnung bedeute, beantragte Diakurd am 7. Juli beim Staatsrat die Einreichung einer Klage gegen die Präsidentschaft.

DiaKurds Antrag an den Staatsrat enthält folgende Aussagen:

„Der Angeklagte hat es dem kurdischen Volk nicht gestattet, sein Recht auf Selbstbestimmung auszuüben. Kurden haben ethnisch, sprachlich, historisch und kulturell Vorrang vor dem Staat, der sie nicht vertritt und systematische Unterdrückung und Assimilation anwendet. Unter diesen Bedingungen könnten die Kurden als letztes Mittel auf Selbstbestimmung nach außen zurückgreifen.“

Anwalt im Namen von DiaKurd Hişyar ÖzalpUnd Rıdvan DalmışSie gaben in Diyarbakır eine Presseerklärung ab und informierten über den rechtlichen Ablauf.

In der Erklärung heißt es, dass in der Türkei gemäß Artikel 66 der Verfassung den Kurden befohlen wurde, Türken zu sein, ihnen jegliche politische Vertretung und die Möglichkeit, ihr eigenes Schicksal und ihre Kultur autonom zu bestimmen, entzogen seien und Sprache wurden verboten.

„Im letzten Jahrhundert konnte aufgrund der Zwangsumwandlung der Kurden in die Türken und der Politik der Ausgrenzung, Ignorierung und Assimilation keine gemeinsame nationale Identität und kein gemeinsames Heimatgefühl zwischen Türken und Kurden geschaffen werden.“

Mit der Begründung, dass das Ziel von Staaten die Zufriedenheit ihrer Bürger, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, echte Gleichberechtigung, die Verschönerung ihres Lebens und die Entwicklung ihrer materiellen und spirituellen Aspekte ist, argumentiert DiaKurd, dass, wenn Staaten dabei versagen, die „Recht auf Selbstbestimmung“ ist ein Ausweg gegen jede Art von Tyrannei.

Wenn eine Minderheit der Definition eines Volkes entspreche, Diskriminierung, systematischer Unterdrückung oder Assimilation ausgesetzt sei oder sich in einer solchen Gefahr befinde und daran gehindert werde, ihr Recht auf innere Selbstbestimmung auszuüben, wolle sie ihr Recht darauf ausüben, heißt es in der Stellungnahme Es verfügt über die äußere Selbstbestimmung mit seinem freien Willen und verfügt über die grundlegenden Menschenrechte und das „ius cogens“ anderer Minderheiten. Es wird betont, dass die Person das Recht auf äußere Selbstbestimmung ausüben kann, wenn sie die Fähigkeit zeigt, die Regeln zu respektieren ist das Recht auf Abspaltung.

DiaKurd behauptete, dass alle diese Regeln für die Kurden in der Republik Türkei existierten, und argumentierte, dass mit dem Abkommen, das vor einem Jahrhundert ohne den Willen der Kurden unterzeichnet wurde, „die Kurden zusammen mit ihrem Land von Hand zu Hand transferiert wurden, wie ein maraba“ und bezeichnete die Vereinbarung als ungültig.

Rechtsanwalt Hişyar Özalp gab gegenüber BBC Turkish eine Erklärung zu diesem Thema ab und sagte: „Zum ersten Mal in der Geschichte reichten Kurden eine Klage ein, in der sie sowohl das Abkommen von Lausanne ablehnten als auch die Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung forderten“ und fuhr wie folgt fort:

„Niemand kann einem anderen mehr Rechte übertragen, als er bereits hat. „Damit Gewalttaten, Unterdrückung und Assimilation ein Ende haben, müssen die Kurden ihr Schicksal frei bestimmen“, sagte er.

Özalp erklärte, dass der Staatsrat innerhalb einer angemessenen Frist antworten sollte und sagte, dass er im Falle einer Ablehnung der Antwort nach Ausschöpfung aller inländischen Rechtsmittel den UN-Menschenrechtsausschuss anrufen werde.

Özalp erklärte, dass sie keine Erwartungen an das türkische Justizsystem hätten und fuhr wie folgt fort:

„Selbst wenn internationale Gerichte den Fall ablehnen, können sie zumindest feststellen, dass die Kurden ungerecht behandelt wurden und das Recht auf Selbstbestimmung haben. „Darüber hinaus besteht ein weiteres Ziel der Einreichung dieser Klage darin, festzuhalten, dass das Leid, das durch die seit Lausanne umgesetzten Praktiken verursacht wird, von den Kurden nicht akzeptiert wird.“

T24

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