Die Generalstaatsanwaltschaft legte erneut Berufung für den Verdächtigen ein, der zweimal festgenommen wurde, weil er seine Freundin mit einer Waffe verletzt hatte, und wieder freigelassen wurde.

Der Verdächtige, der seine Freundin in Ankara mit einer Waffe verletzt haben soll, „versuchter Mord“ Der Verdächtige, der aufgrund der Einwände des Friedensgerichtshofs, dem er mit einem Haftersuchen überstellt wurde, zweimal festgenommen wurde, wurde zum zweiten Mal freigelassen; Die Staatsanwaltschaft legte erneut Berufung ein.
Nach den erhaltenen Informationen diskutierten EB und Hasan K.. Danach schoss der Verdächtige, der die Wohnung verließ, in der Wohnung auf E.B. Er kam etwa eine halbe Stunde später zurück und verletzte ihn an der linken Gesichtshälfte. Der Verdächtige, der die verletzte Frau mit seinem Vater ins Krankenhaus brachte, argumentierte gegenüber der Polizei, dass er bei einem Selbstmordversuch eingegriffen und die Waffe zu diesem Zeitpunkt abgefeuert habe. Der Verdächtige, der dem Gerichtsgebäude überstellt wurde, wurde unter der nach der Aussage der Staatsanwaltschaft benannten Auflage der Überwachung freigelassen.
Zum zweiten Mal festgenommen
EB, dem man nach seiner Behandlung beim Wort nahm, behauptete, er habe keinen Selbstmordversuch unternommen und sein Geliebter habe ihn aus Eifersucht mit einer Waffe erschossen.
EB, „Weil er eifersüchtig auf die Kunden bei der Arbeit war, hatten wir einen Streit. Er drohte, mich und meine Familie zu töten. Er schlug mich zusammen. Dann nahm er die Waffe aus seiner Hüfte, packte mich am Hals und feuerte einen Schuss auf mich ab. Nachdem ich verletzt war, brachte er mich ins Badezimmer. Als ich das Blut nicht stoppen konnte, rief er seinen Vater an und brachte mich dann zu seinem Vater. Sie wollten hier behandelt werden, aber als sie das Blut nicht stoppen konnten , sie brachten ihn ins Krankenhaus.“die Begriffe verwendet.
Wieder Berufung eingelegt
Tatverdächtig ist Hasan K., der zum zweiten Mal festgenommen wurde, diesmal von der Staatsanwaltschaft. „versuchter Mord“ wurde wegen Verbrechens in Haft genommen. Richter, „Wer die Waffe abgefeuert hat, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden“Er ließ den Verdächtigen aufgrund seiner Namenskontrollregel frei.
Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara erhob Einspruch gegen die Entscheidung, „Die Kugel, die die Verletzung der Frau verursachte, drang durch ihren linken Kiefer ein, während das Opfer ihre rechte Hand benutzte“und beantragte beim Strafgericht erster Instanz den Erlass eines Haftbefehls gegen den Tatverdächtigen Hasan K.
T24