Die Frist für Anträge auf Namens- und Nachnamensänderung wurde bekannt gegeben.
Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten erklärte, dass Anträge auf Änderung von Vor- und Nachnamen bis zum 24. Dezember 2022 auch über E-Government gestellt werden können.
Laut dem auf dem Social-Media-Account der Generaldirektion gemachten Post werden die Anträge der Bürger auf Namens- und Nachnamensänderung, die nicht der allgemeinen Moral entsprechen, lächerlich teuer sind und Rechtschreib- und Rechtschreibfehler aufweisen, sein können per E-Government oder schriftlich bis zum 24.12.
Es wurde berichtet, dass 298.670 Personen ihren Nachnamen und 134.818 Personen ihren Namen geändert haben, dank der Praxis, den Vor- und Nachnamen mit Beschluss des Provinz- und Bezirksverwaltungsrates zu korrigieren.
T24