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Die EU erlegt großen Technologieunternehmen strenge Regeln auf

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Zu den großen Technologieunternehmen, für die die Europäische Union (EU) strenge Regeln durchsetzen wird, gehören Google, Apple, Meta und Microsoft.

EU-Kommissar Thierry Breton, teilte auf seinem Social-Media-Konto Unternehmen mit, die die „Gatekeeper“-Kriterien des Gesetzes über digitale Märkte erfüllen.

„Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung haben der EU-Kommission mitgeteilt, dass sie den Schwellenwert für den Gatekeeper gemäß dem Digital Markets Act erreicht haben.“Unter Verwendung des Begriffs „Breton“ wird die offizielle Liste bis zum 6. September bekannt gegeben, nachdem die EU den Bewertungsprozess abgeschlossen hat.

Über die Regeln

Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten EU-Gesetz, das Veränderungen in den Aktivitäten digitaler Plattformen nach sich ziehen wird, sollen neue Regeln umgesetzt werden, um die Marktmacht insbesondere großer digitaler Plattformen zu begrenzen.

In diesem Zusammenhang werden in Europa große Plattformen mit einem Marktwert von mindestens 75 Milliarden Euro und mehr als 45 Millionen Nutzern als „Gatekeeper“ bezeichnet.

Für diese Technologieunternehmen und digitalen Plattformen gelten strengere Regeln als für andere.

Es treten Maßnahmen in Kraft, um Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb in ihren Segmenten zu schützen.

Laut Gesetz müssen die verschiedenen Messaging-Dienste dieser Unternehmen interoperabel sein.

Große Plattformen werden daran gehindert, ihre verschiedenen Dienste vor ähnlichen Diensten ihrer Konkurrenten zu platzieren.

Benutzer werden nicht daran gehindert, zuvor installierte Software oder Anwendungen zu deinstallieren.

Einige Aktivitäten großer Unternehmen können eingestellt werden, wenn sie sich nicht an die festgelegten Marktregeln halten.

Unternehmen in der „Gatekeeper“-Position können bei Verstößen gegen die Regeln mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden.

Die Umsetzung der neuen Regeln ist für März 2024 geplant. (AA)

T24

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