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Die ermäßigte Zahlungsfrist für Verkehrsstrafen wurde verlängert
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Mit der vom Innenministerium im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde die ermäßigte Zahlungsfrist für Verkehrsstrafen von 15 Tagen auf 1 Monat erhöht.
Es wurde eine Änderung der Verordnung über die Verfahren und Originale vorgenommen, die bei der Ausstellung, Sammlung und Nachverfolgung von Bußgeldbescheiden der Verkehrsverwaltung anzuwenden sind. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung des Innenministeriums; Der Zeitraum, in dem Sie von der um 25 Prozent ermäßigten Möglichkeit zur vorzeitigen Zahlung von Verkehrsstrafen profitieren können, wurde von 15 Tagen auf 1 Monat verlängert. (DHA)
T24