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Die Beleuchtungskosten von cemevis werden übernommen

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Die Verordnung des Ministeriums für Kultur und Tourismus bezüglich der Übernahme der Beleuchtungskosten von Cemevis wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Nach der Verordnung ist es erforderlich, dass Cemevis in der Provinz, in der sie ansässig sind, einen schriftlichen Antrag an die Provinzdirektion für Kultur und Tourismus stellen, um die Beleuchtungskosten zu übernehmen. Die Provinzdirektion wird die Cemevis informieren, wenn die Beleuchtungskosten übernommen werden. Jedes Jahr erfolgt eine Vor-Ort-Überprüfung. Die Verordnung legt auch fest, in welchen Fällen keine Zahlungen erfolgen, wie z.B. wenn Teile kommerziell genutzt werden oder außerhalb des Cemevis liegen. In solchen Fällen haftet die Präsidentschaft nicht für die entstehenden Kosten.

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