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Die Befugnis des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, die Ausfuhr einiger landwirtschaftlicher und tierischer Erzeugnisse zu regulieren, wurde erweitert.

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Das Handelsministerium hat die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erteilte Regulierungsbefugnis für die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher und tierischer Erzeugnisse bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Das vom Handelsministerium ausgearbeitete „Kommuniqué zur Änderung der Erklärung über die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Produkte“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem Kommuniqué wurde die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft am 27.01.2022 erteilte und am 31.12 .

Die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe; Kartoffeln (frisch oder gekühlt), Tomaten (frisch oder gekühlt), Zwiebeln, getrockneter Knoblauch, Gurken und Gurken (frisch oder gekühlt), Bohnen, Auberginen, grüne Paprika, Oliven, Bohnen, rote Linsen, Orangen, Mandarinen, Zitronen, Wassermelonen, Äpfel, Olivenöl und seine Fraktionen, Geflügelfleisch und essbare Innereien, Hühnereier und Butter. (AA)

T24

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