Der Termin, an dem das Verfassungsgericht das „Zensurgesetz“ prüfen wird, steht fest.
Am 26. Oktober wird das Verfassungsgericht seine erste Überprüfung des Antrags der CHP auf Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung des 29. Artikels durchführen, der dem türkischen Strafgesetzbuch (TCK) mit dem Pressegesetz hinzugefügt wurde, das als „Zensurgesetz“ bekannt ist. und das Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze.
Der Oberste Gerichtshof setzte den Antrag der CHP auf die Tagesordnung des Generalrates, die Vollstreckung der 29. Ausgabe, die die Strafe der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ mit dem Zensurartikel vorsieht, aufzuheben und auszusetzen.
Der Vorstand wird seine erste Prüfung der Ansprüche am Mittwoch, dem 26. Oktober, durchführen. Wird im Antrag kein Mangel festgestellt, wird der Antrag zu einem später festzulegenden Termin besprochen.
Der Senat des Verfassungsgerichtshofes kann über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in der ersten Prüfung und darüber auch in der Grundsatzprüfung entscheiden. (AA)
T24