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Die Obergrenze für die Anträge der Verbraucherschlichtungsstelle wurde auf 30.000 Lira erhöht.

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Die Obergrenze für Anträge, die bei der Verbraucherschlichtungsstelle zu stellen sind, die für die Entscheidung der Anträge für Streitigkeiten zuständig ist, die sich aus den Anträgen für Verbraucher ergeben können, wurde von 15.000 430 Lira auf 30.000 Lira erhöht.

Die am 27. November 2014 im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung über Verbraucherschlichtungsstellen wurde aufgehoben. Das Handelsministerium hat heute eine neue Verordnung über Verbraucherschlichtungsausschüsse veröffentlicht. Demzufolge; Verbraucherschlichtungsstellen werden wie bisher aus 5 Personen bestehen, davon ein Mitglied aus Verbraucherorganisationen.

Anträge an Verbraucherschlichtungsstellen können auch direkt oder über das Verbraucherinformationssystem via E-Government gestellt werden. Mit dieser Verordnung wird die vom Handelsministerium für 2022 auf 15.000 430 Lire festgelegte Anwendungsgrenze ab dem 1. Oktober 2022 auf 30.000 Lire angewendet.

T24

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