Der Chefankläger von 20 Provinzen hat sich geändert: Das Dekret gilt für 3.423 Richter und Staatsanwälte

Mit dem HSK-Erlass wurde der Dienstort der Oberstaatsanwälte in 20 Provinzen geändert. Das Dekret gilt für dreitausend 423 Richter und Staatsanwälte.
Die Erste Kammer des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat die Arbeiten an den Hauptbeschlüssen zur Gerichts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit 2023 abgeschlossen und am 17. Juli 2023 eine Entscheidung getroffen.
Dementsprechend ist der Dienstort der Oberstaatsanwälte von Adıyaman, Ağrı, Aydın, Bingöl, Denizli, Elazığ, Giresun, Hatay, Isparta, İzmir, Kahramanmaraş, Malatya, Manisa, Mardin, Muş, Niğde, Şırnak, Trabzon, Uşak und Van wurde verändert.
Mit dem Erlass wurde der Dienstort von 3.000 36 benannten Richtern und Staatsanwälten sowie 387 Verwaltungsrichtern und Staatsanwälten geändert.
Details folgen…
T24