Das Verfassungsgericht lehnte den Einspruch gegen das E-Commerce-Gesetz ab
Das Verfassungsgericht (AYM) hat seine Entscheidung zum umstrittenen E-Commerce-Artikel gefällt. Der Oberste Gerichtshof wies den Einspruch in Bezug auf einige Elemente des Gesetzes zurück.
Das Gesetz zur Regelung der Wettbewerbsbedingungen zugunsten inländischer Unternehmen im E-Commerce-Bereich ist im vergangenen Januar in Kraft getreten. Die CHP, die bei den Diskussionen im Parlament mit Ja für die Verordnung gestimmt hatte, brachte später einige Teile des Gesetzes vor das Verfassungsgericht, was zu Kontroversen führte. In der Zwischenzeit hat das Verfassungsgericht auch beschlossen, das Handelsministerium vor den Verhandlungen über den Nichtigkeitsantrag anzuhören.
In seiner heutigen Sitzung entschied der Oberste Gerichtshof über den Antrag und lehnte die Aufhebungsanträge ab.
T24