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Das Verfassungsgericht hat einige Aspekte des Ersten Präsidialerlasses annulliert

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Das Verfassungsgericht hat am 10. Juli 2018 die Entscheidung des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vom 30. Dezember 2023 offiziell bekannt gegeben, in der verschiedene Bestimmungen des Präsidialdekrets Nr. 1 aufgehoben wurden. Diese Entscheidung betrifft hauptsächlich die Abschaffung der 8. Frage, die ein Profiling ermöglicht, sowie die verfassungswidrige Übertragung von Befugnissen der Gemeinden auf das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel. Des Weiteren wurde der Artikel 378 annulliert, der die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelte, die öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten übermittelt wurden. Ebenfalls wurde die Verordnung, die dem genannten Ministerium weitreichende Befugnisse über öffentliche Grundstücke einräumte, aufgehoben. Die Kontrollbefugnis des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung über Berufskammern wurde ebenfalls widerrufen.

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