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Das Verfassungsgericht gab den Grund für die Entscheidung zum Zensurgesetz bekannt, Präsident Zühtü Arslan kommentierte die Entscheidung

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Entscheidung des Verfassungsgerichts: Begründung des Zensurgesetzes
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Begründung für die Entscheidung zum Zensurgesetz veröffentlicht. Mit neun Stimmen gegen sechs wurde das Gesetz verabschiedet, das allgemein als Zensurgesetz bekannt ist. Unter dem Titel „Öffentliche Verbreitung irreführender Informationen – TCK Artikel 217/A“ wurde festgestellt, dass dieses Vergehen nicht gegen die Verfassung verstößt.
Details zur Entscheidung
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die begründete Entscheidung bezüglich der Verbreitung irreführender Informationen an die Öffentlichkeit veröffentlicht. Zühtü Arslan, Hasan Tahsin Gökcan, Engin Yıldırım, Emin Kuz, Yusuf Şevki Hakyemez und Kenan Yaşar blieben in der Minderheit. Diejenigen, die dagegen gestimmt haben, forderten die Streichung des Artikels, der eine Freiheitsstrafe für Falschinformation vorsieht. Der Verfassungsgerichtshof hat die Abwägung im Rahmen der Beschränkung von Grundrechten und -freiheiten sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit vorgenommen.
Debatte über Meinungsfreiheit
In der Entscheidung zur „Freiheit der Meinungsäußerung“, einem der Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft, entschied das Gericht, dass es nicht erforderlich sei, die Anwendung der CHP im Hinblick auf die Prinzipien der „Qualitäten der Republik“ und der „Gedankenfreiheit“ zu überprüfen, sowie der „Meinung“, „Pressefreiheit“ und „Verbrechen und Strafen“. Es wurde betont, dass die Meinungsfreiheit eine entscheidende Voraussetzung für den Fortschritt der Gesellschaft und die Entwicklung des Einzelnen darstellt.
Bewertung des Verfassungsgerichtshofs
Das Verfassungsgericht argumentierte, dass die Regelung mit der Verfassung im Einklang steht und feststellte, dass unwahre Informationen wichtige öffentliche Interessen in Bezug auf die innere und äußere Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit der Türkei gefährden könnten. Es wurde erklärt, dass Falschinformationen keinen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten und die Regelung als Mittel zur Erfüllung eines notwendigen gesellschaftlichen Bedarfs betrachtet wird.

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