Das Hilfslimit des Innenministeriums für befreundete oder verbündete Länder beträgt 100 Millionen Lire.
Die Bargeldgrenze für Zuschüsse, Austausch oder Beihilfen von Waren oder Dienstleistungen an befreundete oder verbündete Staaten und Institutionen und Organisationen in diesen Staaten wurde vom Innenministerium auf 100 Millionen Lira festgelegt.
AKP-Generalführer und Präsident Recep Tayyip ErdoğanMit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung mit ihrer Unterschrift wird die Entscheidung über die Bestimmung des finanziellen Limits und der Art der Waren oder Dienstleistungen, die ohne Vertrag im Jahr 2023 vom Generalkommando der Gendarmerie des Innenministeriums und dem Küstensicherheitskommando erbracht werden können Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 3212 in Kraft getreten.
In diesem Zusammenhang gelten die vom Gendarmerie-Generalkommando und dem Küstensicherheitskommando anzuwendenden finanziellen Grenzen für die Gewährung, den Austausch oder die Hilfe von Waren oder Dienstleistungen an befreundete oder verbündete Staaten, öffentliche oder private Institutionen und Organisationen, die in diesen Staaten ansässig sind, ohne a Vertrag, wurde auf 100 Millionen TL festgelegt.
Der Beschluss trat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft. (AA)
T24