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Das Gerichtsgremium, das den Fall des Massakers vom 10. Oktober anhört, wechselte zum dritten Mal

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Durch den Erlass des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) wurde der Dienstort des Anführers und Mitglieds des 4. Obersten Strafgerichtshofs von Ankara, der sich mit dem Massaker vom 10. Oktober befasste, geändert. Dies war der dritte Ausschusswechsel im Massakerfall.

Mit dem heute im Amtsblatt veröffentlichten Erlass hat die HSK die Aufgaben von 3.000 423 Richtern und Staatsanwälten in der Justiz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit geändert. Der Vorsitzende des 4. Obersten Strafgerichtshofs von Ankara, der den Fall des Selbstmordanschlags des IS am 10. Oktober 2015 am Bahnhof von Ankara verhandelt, bei dem 103 Menschen ums Leben kamen. Kerim CoskunAntalya, Mitglied Şeref SezerEr wurde nach Elazığ berufen.

Damit kam es zum dritten Mal zu einem Wechsel in der Besetzung des seit rund sieben Jahren laufenden Gerichts. Erstens die Person, die als Gerichtsvorsitzender in dem Ausschuss fungierte, der den Fall zuerst verhandelte. Selfet Giray zum Obersten Gerichtshof ernannt; Anstelle von Giray gehörte er derselben Delegation an. Omer Unal wurde gebracht. Später wurden Ömer Ünal und Erhan Karakaya, die der Delegation angehörten, zu Staatsanwälten des Regionalgerichts Ankara ernannt, und der Prozessanwalt Adnan Gümüş wurde zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt des Westens von Ankara ernannt.

Im Fall vom 10. Oktober sind die Anwälte der Opfer gezwungen, dem Ausschuss bei jedem Ausschusswechsel immer wieder den Vorfall und die Dokumente zu erklären. Der Delegationswechsel erschwert die Arbeit der Anwälte im Hinblick auf den Fortschritt der Dokumente und die gestellten Forderungen, um die Forderungen zu verstehen, die die Verantwortlichen des Massakers ans Licht bringen werden. Der jüngste Gremiumswechsel bedeutet, dass der Prozess, der seit sieben Jahren läuft, möglicherweise noch länger dauern wird.

Die Anwälte des Massakers vom 10. Oktober gaben im vorherigen Delegationswechsel folgende Erklärung ab:

„Während des Verfahrens kam es einmal zu einem Wechsel des Staatsanwalts; Am 27. November 2020 wurde der Gerichtsvorsitzende von der Generalversammlung der HSK zum Mitglied des Obersten Gerichtshofs ernannt und durch das dienstälteste Mitglied des Gremiums ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt haben wir jedoch erfahren, dass alle Mitglieder der Delegation, einschließlich des Anhörungsstaatsanwalts, durch den HSK-Erlass vom 24. Dezember 2020 anderen Einheiten zugewiesen wurden. Mit dieser Entscheidung wurden alle Gesprächspartner in der Justiz unserer Entschlossenheit, mit den Verantwortlichen für das Massaker, das wir seit mehr als vier Jahren verfolgen, abzurechnen, von der politischen Macht nacheinander aus dem Dokument entfernt. Wenn die neu ernannten Richter und Staatsanwälte versuchen, dieses Dokument stillschweigend zu schließen, sollte jeder wissen, dass wir nicht aufgeben werden, Rechenschaftspflicht für das Massaker in Ankara vom 10. Oktober zu fordern. „Wir haben uns bis jetzt nicht einschüchtern lassen, und Sie werden sich von nun an nicht einschüchtern lassen.“

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T24

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